Alphabetisches  Register.

Eideszuschiebung  von  Selte  der  Ehefrau  zum  Beweise  lüber
ihr  Eingebrachtes  an  den  Ehemann  in  dessen  Konkurs.
Giltigkeit  der  Bestimmungen  der  Gerichtsordnung  über
den  Illatenkeweis  in  Schwaben  .

Jmmeosonaloenähkung  s.  ünvordenklichkeli.
Immobllienkauf:  Uebereinkunft  zur  Seingehung.  eines  solchen
  Vertrages  mit  einem  Oritten.  Not.-Ges.  Art.  14.  Er-23

  Anwendung  des  Gesetzes  nach  dem  *7  besb
  129

unterlegt  ein  Sabiungsversprechen  dafür,  doß  der  Promissar
  gemeinschaftlich  mit  einem  Dritten  ein  Immobile  des
Promittenten  kause,  dem  Art.  14  des  Notariatsgesebes

  28

St  stipulirter  Mebrteirag  bes  Kausschillings  fü.  ein
Immobile  Über  den  im  Notariatoinstrumente  anerebtnen
  Betrag.  Desfallsige  Prevokation  mit  dem  Erfolge
der  Auflage  ewigen  Stillschweigens  .

Rachträgliche  Vereinbarung  zu  einem  notariell  verbricften
Immobilienkaufe

Das  Bersprechen  einer  Geldentschãbigung  für  die  verzkgerie
  Entrichtung  des  Kausschillings  für  ein  Immobile
edarf  der  notariellen  Verlautbarung  nicht

Ein  Vertrag,  durch  welchen  ein  Immobiliarkausschilling  er.
lassen  wird,  unterliegt  nicht  dem  Art.  14  des  Notariatsgesetzes.
  Ansechtung  eines  solchen  Vertrages  wegen  Betruges.
  Hat  es  dabei  auf  die  Beschaffenheit  des  durch
diesen  erzeugten  Jrrihumes  anzukommen  .  327.

Der  Auspruch  auf  Befreiung  eines  erkauften  Gutes  von
den  darauf  haitenden  Hypotheken  kann  im  Erekutivpro=Immobilientausch:

  actio  doli  wegen“  Verleitung  mur
Verschweigung  eines  Vertregspunftes  bei  notarieller  Beurkundung
  eines  solchen

Intervention:  bei  einer  in  Form  der  Haupüintervention
zum  Zwecke  der  Erxekutionahemmung  geltend  gemachten
dinglichen  Klage  muß  der  spezielle  Klaggrund  angegeben
werden.

Die  Handelsgerichte  greisen  nicht  in  die  LKompetenz  der  ordentlichen
  Gerichte  über,  wenn  sie  einer  bei  der  Erekution
  in  einer  Handelssoche  angestellten  Intervention  die
Wirkung,  den  Fortgang  der  Erekution  zu  bemmen,)  veragen


Inzidentrestitution  f.  Restitution.
Irrthum:  hat  es,  wenn  ein  Vertrag  wegen  Betruges  angesochten

  wird,  auf  die  Beschaffenheit  des  durch  diesen  et  3

zeugten  Jrrtbumes  anzukommen

Schützt  der  durch  Beirug  erzeugte  Irrihum  nur  im  *
seiner  Entschuldbarkeit?

Ueder  den  Beweis  des  Jmhe  bei  der  roniichio,  .
ebiit.

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