XVIII  Alphabetisches  Regisier.

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Desfallsige  Provokation  mit  dem  Erfolge  der  Auflage  ewigen
  Stillschweigens  127
Saheten  s.  Erekution.“  Kompeienz  in  Strafe


n
Sperre:  eine  provisorisch  schon  mit  der  ersten  Verfügung
auf  die  Klage  lediglich  zur  Sicherung  der  künftigen  Exekution
  verfügte  gibt  dem  Hlübiger  das  Henugseact  in
der  vierten  Klasse  der  Priorilätsordnung  nicht  215
Sponsalien  s.  Eheverlöbniß.
Statuten  kollision:  zur  Rechtsregel:  „loous  regit  actum“
mit  besonderer  Beziehung  auf  Hypothekcessionen  und  Art.  14

des  Notariatsgesetzes  225,  226
Streiteinlas  sung:  ahcht  uwehänbipe  Vertheidigung
  in  der  monitorischen  Frist  156
Siroitverkündung:  Prozeßübernahme  von  Seite  des  2itisdenunziaten
  74
Sühneversuch:  von  dem  burd  d  die  Gemeintrieferte  borzunehmenben
  156

Su  bhastation  1.  Be  rstei  igern
Supplir  zung:  Kompetenz  zu  *  des  elterlichen  Ebelonsenses
in  *  fränkischen  Provinzen  4

Tausch  s.  Immobilientausch.

Testament:  eines  Blinden.  Begriff  der  Blinbheit  nach
preußischem  Landrechte  389
Kann  ein  Testament  wegen  Einsetzung  der  Konbubine  bes

Erblassers  von  den  Essawiltern  desselben  mit  der  Inoffiziositätsquerel
  angesochten  werden?  368,  357
Die  hinterlistige  Verhinderung  des  Erblassers  a#  der  Zurücknahme
  oder  Nenderung  Leines  Testamentes  als  Grund
einer  Entschädigungekla  Gem  u.  bayr.  Recht  202,  205
Testamentserekutor:  r  2  in  *&amp;6s5*5*  auf

sitzung  eines  §çs  auf  denselben  14414

Uneheliche:  Geburtsmackel  derselben  354,  358
Ertrecht  derselben  am  väterlichen  Nachlasse  nach  *“

uusoben°  nach  preußischem  und  bbapreuther  Rechte  385
Unmündige:  Haftung  derselben  ex  lege  Aquilia  "  2438
Unvordenklickkeit:  Immemorialverjährung  gegen  ein
Prohibitivgesez  277
Nach  dem  2.  April  1352  kann  die  zeit  der  Veriährung
auch  der  unvordenklichen,  zur  Erwerbung  einer  Forstberechtigung
  nicht  mehr  vollendet  werden  91
Der  unvordenkliche  Zustand  begründet  die  Hermuihung.  se
nes  rechtmäßigen  sprungen  nur  daun,  wenn  er  die
Merkmale  einer  Rechtsausübung  an  sich  träüüt  332