Alphabeiisches  Regiftet.  xix

Seile
Klagsubstanzirung  und  Beweienormirung.  hinsichtlich  des
Charakters  der  Nechteavsübung  bei  behaupieier  Unvordenklichkeit
  ..  328
Urkunden:  das  Datum  einer  Priraturkunde  macht  gegen
Drinte  keinen  sicheren  Beweis  über  die  Zeit  ihrer  Abfassung  216

Vergleich:  zur  Lehre  vom  Sühneversuche  durch  die  Gemeindebehörde

Reclamatio  uxoria  bes  frännsschen  Rechtes  gegen  Vergleiche  346
Verbindet  ein  zwischen  der  Kirchenverwaltung  und  dem
sekundear  Baupftichtigen  abgeshlossener  Vergiech  auch  die
Parochian  399
De  Klage  i—j;4  der  Bürgschaft  für  eine  vor  Gericht  durch
Uerzleich  festgestellte  und  exekutionoreise  Handelsschuld
gehört  vor  das  ordentliche  Gericht  des  Wohnortes  des
Bürgen  118.
Die  in  einer  burch  Kagestelung  vor  Gericht  gebracht  en,
aber  vor  Erlassung  einer  Verfügung  durch  Vergleich  erledigten
  Handelofaoche  dem  Kläger  verursachten  Kesten
müßen  gegen  den  Schuldner  vor  dem  in  der  Hauplsache
zuständigen  Gerichte  eingeklagt  werden
Verjährung:  ist  die  auf  Entschädigung  gerichtete  actio
doli  auch  im  heutigen  Rechte  der  argelürzien  Präskriplionsjeit
  unterworsen  7.
Varlöbrung  der  actio  emti  und  actio  redbibitoria  vei

uenti  minoris  273
Vanbrung  .  5dilitischen  flogen  Richwissen  als  Oinderniß
  der  Klagestellung  409,  412

Verjährung  der  nach  fränkischem  Nechte  der  Eheirau  zustechenden
  Reklamalionsklage  333
Verjährung  des  Lohnes  für  Mäklergeschäste  bei  Gutskänfen  339
Ausschließendes  Recht  zur  Benübuns  des  Regenwassers
auf  Grund  der  Verjährung
Versährung  von  Rechien,  welche  nur  bei  gewissen  Gelegenheiten
  ausgent  werden  können,  durch  Nichtgebrauch  nach
preußischem  Landrechte  27
Einrede  der  Verjährung  gegenüber“  der  Klage  auf  Anerkennung
  kirchlicher  Baupflicht.  Begründung  der  Einrede  81,  84
Ersitzung  eines  Weiderechtes  auf  bemeinschaftlich  erworbenem

Sundeigen“  um.  ...  414
S.  auch  —’n
Verkauf  s.

Sitzaalz  —

Vermittlungsamt  f.  Sühnever  such.

Versteigerung:  die  Unterlassung  der  Ladung  gerichtsbe,
kannter  Gläubiger  zu  derselben  bewirkt  im  Adjudikationsverfahren
  nur  eine  heilbarc,  keine  unheilbare  Nichtigkeit.  111
Zuschlag  im  Bersteigerungsermine  284
Aus  einem  Bersprechen,  welches  Jemanden  dafür  gemacht

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