I  Systematisches  Register.

Bierzehntes  Kapitel.  56.  11.  Einrede  der  Rechtskraft.
gegen  die  actio  emti  und  actio  quanti  minoris.  241.

Fünfzehntes  Koavitel.  53  Ertrajudizialbeschwerde  gegen
Provisionalverfügungen.  47.  —  9.  a)  Benütung  von  Gerichtsnotorien
  bei  der  Entscheidung  in  höberer  Instanz.  90.  b)  Fälligwerden
  der  e  während  des  Schwebens  der  Sache  in  der-Berufungeinstanz
  157.  c)  Frist  zur  Adhäsfion.  134.  —  K.  11.
S.  S.  9.  —  §.  12.  a)  Revisionssumme.  Gleichförmigkeit  der  beiden
  eriten  Urtheile.  46.  b)  Unzulässigkeit  einer  Revision  gegen
zwei  gleichförmige  extrafudizielle  Provisionalverfügungen.  47.

Sechszehntees  Kapitel.  §.  1.  Verspäletes  Gesuch  um
Restitution  gegen  den  Ablauf  von  Prozeßfristen.  198

Siebenzehntes  Kapitel.  K.  1.  Die  in  einer  durch  Klagestellung
  vor  Gericht  gebrachten,  aber  vor  Erlassung  einer  Berfügung
  durch  Bergleich  erledigten  Handelslache  dem  Kläger  verursachlen
  Kosten  müssen  gegen  den  Schuldner  vor  dem  in  der  r—’7
zuständigen  Gerichte  FStlagg  werden.  93.  —  8.  4

Achtzehntes  Kapitel.  K.  2.  a)  Zur  Verfü  ung  über  den
von  der  Militärbehörde  krigegebenen  Einstandskopitalsrest  eines  aus
dem  Heere  entlassenen  Soldaten,  gegen  welchen  Forderungen  in
einem  die  vorhandene  Summe  übersteigenden  Betrage  angemeldet
sind,  ist  das  Gericht  des  Wohnsitzes  des  Schuldnere  zuständig.  65.
b)  Vollziehung  fremdrichterlicher  Erkenntnisse.  265.  —  K.  7.
)Adjudikationsverfahren.  Ladung  gerichtsbekannter  Gläubiger
zur  Leckteigerung.  111.  b)  Zuschlag  im  Versteigerungskermine.

—  X.  8.  a)  In  Forstrechtsprozessen  kann  der  Antrag  auf  Sistirung
der  Extkution  in  jedem  Stadium  derselben  gestellt  werden,  wenn
fich  derselbe  dorauf  gründet,  dah  die  nachhaltige  Bewirthschaftung
des  Waldes  beeinträchtigt  und  deswegen  die  Berechtigung  zu  ermäßbigen
  sei.  184  b)  Die  Handelsgerichte  greifen  nicht  in  die
Kompetenz  der  ordentlichen  Gerichte  über,  wenn  sie  einer  bei  der
Erekution  in  einer  Handelssache  angestellten  Intervention  die  Wirkung,
  den  Fortgang  der  Erekution  zu  hemmen,  versagen.  175.  —
8.  13.  Auch  während  der  Instruktion  eines  Fristenregulirungsgesuches
  und  ungeachtet  der  dabei  verfügten  Sistirung  der  Parlikularerekutionen
  steht  den  Handelsgerichten  dit  Verhängung  des  Wechselarrestes
  gegen  den  Gemeinschuldner  zu.

Neunzehntes  Kapttel.  F.  3.  Wlang  des  Gläubi
fonturses.  135.  —  K.  4.  Art  der  snN  Hechtsberonnter  Gläubiger
  zu  den  Ediktstagen.  139.  g.  6.  Gemeinschaftlichkeit  der
Einreden  und  deren  Supplirung  9  im  Oläeiterkonkurte.  103.  —
5.  12.  Unzulässigkeit  der  Liezucchirdung.  im  Konkurse  bei  dem
Beweise  des  Eingebrachten  der  Ehefrau.  56.  —  K.  19.  a)  Boraussetzung
  der  actio  Pauliana.  73.  b)  8  Bestellung  einer  Hypothek
  für  eine  Forderung,  welcher  ein  gesetzlicher  Hypothrktitel  zur
Seite  sieht,  kann  nicht  durch  das  Poustanssche  Rechtomittel  angesochten
  werden.  352.  o)  Anstellung  der  Paulionischen  Klage  wegen
eines  vom  Schuldner  abgeschlossenen  Kaufes  durch  einen  Eläubigss,
bessen  Verderun  erst  nach  dem  Kaufablchtufse  enstanden  ist.  103.
d)  Actio  Pauliana  gegen  den  driten  r.  300.

Zwanzigstes  Fener  6.  ½)  Seweis  des  wieklichen