Syßematisches  Register.  IIV

Einbringene  des  Heirathgutes  in  die  Ehe.  137.  b)  Bewels  der
ehefräulichen  Illaten  im  Konkurse  des  Ehemannes  durch  Quittung
deslelben.  Sicheres  Datum.  294.  c)  Ueber  die  Gideszuschiebung
  von  Seite  der  Ehefrau  an  ihren  Mann  zum  Beweise  des
Eingebrochten  im  Konkurse  desselben.  Eiltigkeit  der  Bestimmungen
der  Grrichtsordnung  über  den  Illatendeweis  in  Schwaben.

8.  Prioritätsordnung  vom  1.  Juni  1822.

K.  2.  Seperatlonerect  im  Konkurse  bezüglich  einer  Sachens
  347.
8.  8  *  dem  Erbschaftsgläubiger  durch  Nr.  4  dieses  g.
eingeräumte  Recht  kann  derselbe  nicht  mehr  geltend  machen,  wenn  er
den  Erben  als  Schtiener  angenommen  hat,  sich  von  ihm  Hypothek
bestellen  ließ.  170
.  23.  Eine  Provisorisch  schon  mit  der  ersten  Verfügung  auf
die  Nage  lediglich  zur  Sicherung  der  künftigen  Exekulion  versügte
perre  gibt  dem  Gläubiger  das  Vorzugsrecht  in  der  vierten  Klasse
nicht  215.
K.  30.  S.  Gerichtsordnung  Kap.  XX  K.  6.

C.  Prozeßgesetz  v.  22.  Juli  1819.

8.  21.  Wegen  Prozebstrafen,  welche  vom  Handelsappellationsgerichte
  gegen  Varteien  außgesprochen  werden,  findet  ein  Rekurs
an  den  obersten  Gerichtshof  nicht  Statt.  16

D.  Prozeßgesetz  v.  17.  November  1837.

8.  1  Wicuns  unvollständiger  Vertheidigung  in  der  monitorischen
  —*

54.  ——l  der  Erkenninisse  erster  und  zweiter
  Instanz.  b)  Unzulälsigkeit  einer  Revision  gegen  zwei  gleichshrmige
  ertrajudizielle  #rcristbnalverfgungen.

68.  Frist  zur  Adbäsion.  134.

.  80.  Die  Unterlassung  *  Lduns  gerichtsbekannter  Gläublger
  zur  Versleigerung  bewirkt  nur  eine  brilbare,  keine  unheilbare
Nichuigkeit  des  Adjudikationaverfabrens.  11

102.  Zuschlag  im  Lefebren,  aiannn,  284.

112.  Unanwendbarkelt  der  Vorschrist  dieses  K.  bei  dem
Iuensabeie.  56.

E.  Gerichtsverfassungsgesetz  v.  10.  Nov.  1861.

Kompetenz  zur  Supplirung  des  elterlichen  Ehekoniel
  F  SSw  fränkischen  Provinzen.  4.

F.  Notariatsgesetz  v.  10.  Nov.  1861.

Arl.  12  f.  Art  14  lit.  I.
Art.  14.  a)  Einfluß  der  Simulation  auf  die  nach  diesem