XVm  Systematisches  Register.

Hinderniß  der  Klagestellung.  409,  412.  o'  Ist  die  auf  Entschsdigung
  gerichtete  actio  doli  auch  im  heutigen  Rechte  nur  fubfidilr
anstellbar  und  der  abgekürzten  Präskeipüienereit,  aantererse  193.
d)  Verjährung  der  reolamatio  uxoria  des  fränkischen  Rechtes.
*  65v)  #erhrung  der  Forderung  für  Mäklerdienste  bei  Guts-#
  ufen

3)  *  onen.  a)  Haftung  der  Unmündigen  ex  lege  Aqui-Ha.
  243.  b)  ab'eene  und  bemackelte  Personen“  im  Sinne  des
bayer.  LR.  Th.  III  Kap.  III  §S.  14  Nr.  3.  353,  357.

4)  xr  a)  Beschränkie  Eregibilität  der  Wirthshauszechen
  nach  Würzburger  Recht.  32.  b)  Alternative  Verbindlichkeit.
  Wahlrecht  bei  derselben.  248.  c)  Der  Verzicht  auf  Aus-Übung
  des  Einlösungsrechtes  befreit  nicht  von  den  mit  demselben
Übernommenen  Verbindlichkeiten.  245.

Raum=  und  Zeitverhältnisse.  a)  Besitz.  #)  Besid
  des  Faustpfandes  durch  constitutum  possessorium.  Wirksamkeit
  besselben  außerhalb  des  Konkurses.  137.  4)  Constitutum
possessorium  bezüglich  einer  Sachengesammtheit.  347.  7)  Erforderniß
  genauer  Erklärung  zur  Begründung  des  constitutum  possessorium.
  250.  dJ)  Besitz  des  Provokaten.  89.  —  b)  Unvordenklichkeit.
  a#  Immemorialverjährung  gegen  ein  Prohibitivgesetz.
  277.  4)  Vollendung  der  unvordenklichen  Verjährung  zur
Erwerbung  einer  Forftberechügung.  191.  7)  Der  unvordenkliche
Zustand  begründet  die  Vermutbung  seines  rechtmäßigen  Ursprunges
  nur  dann,  wenn  er  die  Merkmale  einer  Rechtsausllbung  an
sich  trägt.  332.  q)  Klagsubstanzirung  und  Beweisnormirung  hinsichtlich
  des  Charakters  der  Rechtsauslbung  bei  behaupteter  Unvordenklichkeit.
  328.

B.  Dingliche  Rechte.

1)  Allgemeine  Grundsätze.  a)  Verjährung  als  Grund
aueschließlicher  Berechtigung  zur  Benützung  des  Regenwassers.  252.
b)  Ersitzung  einer  Servitut  auf  gemeinschaftlichem  Eigenthume.
414.  c)  Ueber  die  Verjährung  von  Rechten,  welche  nur  bei  gewissen
  Gelegenheiten  ausgeübt  werden  können,  durch  Nichtgebrauch
nach  preußischem  Rechte  27.  d)  Begründung  der  Einrede  der
Verjährung  gegenüber  der  Klage  auf  Änerkennung  kirchlicher  Baupflicht
  81,  84.  e)  Herkommen,  Observanz,  mit  Ersitzung  zusammensallend.
  307.

2)  Eigenthum.  a)  Eienthumolbertragung  einer  Sachengesammtheit.
  Separationsrecht  im  Konkurfe.  347.  b)  Mitrigenthum.
  Tbeilung  desselten.  Ersitzung  von  Servituten  auf  tolchem.
414.  c)  Eigenthumsanspruch  in  Form  der  Hauplintervention  zum
Zwecke  der  Erekutionshemmung.  Angabe  des  spezlellen  Klagegrundes.
  256.  -

3)  Servituten.  a)  Kann  eine  Servitut,  welche  für  das
praedium  dominans  ohne  allen  Bortheil  ist,  echtsgiltig  bestellt
und  vor  Gericht  in  Anspruch  genommen  werden?  308.  b)  Wasserbenützungsrecht.
  Unvordenklichkeit  als  Grund  desselben.  Merk
male  der  Rechtsausübung  hiebei.  332.  o)  Benützung  des  Regen-