XXX.  Systematsches  Rziser.

5)  Besondere  dentschrechtliche  Güterverhältnisse,
aà)  n  des  Nahrungsauszuges  in  das  Hypothekenbuch.  23.
b)  Umfang  des  Vorkaufsrechlee  bei  dem  s.  N  Landta
  ogelged  v.  10.  Nov.  1861  Abschn.  K.  28  Ziff.  2  und
#.  U.  1  it.  20  K.  607  des  preuß.  s—iu  in  Verbindung  mit  Tit  VI
g.  6  *  Kulmbacher  Landeokonstimtion.  391.

6)  Pfand-,  insonderbeit  Hypothekenrecht.  a)  Faustpfandbesitz
  durch  constitutum  possessorlum.  Wirklamkeit  desielben
außerhalb  des  Konkurses,  jedoch  in  Kollision  mit  einem  anderen
Gläubiger.  157.  b)  Eintragung  der  Berbindlichkeit,  Wasenmeisterdienste
  zu  verrichten,  als  —t  im  Hypothekenbuche.  280.  e)  Der
Cedent,  welcher  die  Eintragung  der  Cession  einer  Hypothekforderung
  deim  Hywothetenane  beantragt,  kann  von  diesem  nicht  angehalten
  werden,  eine  den  Abschluß  des  Hosioonspertrages,  verlautbarende
  Notariatsurkunde  vorzulegen.  209.  d)  Beschlagnahme  einer
Hypothekforderung.  Vormerkung  derselden  im  Hypothekenbuche.
Passivlegitimotion  zur  Löschungsklage.  363.  e)  Ein  Dritter  kann
ei  Undeutlichkeit  des  Hypothekenbuch#eintrages  und  begangener
Fahrlässigkeit  die  gesetzlichen  Folgen  der  Oeftenullchkeit  des  H#n
khekenbuches  für  sich  rechtlich  nicht  in  Anspruch  nehmen.  22.  1)  D
estellung  einer  Hypothek  für  eine  Forderung,  welcher  ein  -*5
icher  Hypothektitel  zur  Seite  steht,  kann  nicht  durch  das  Baulianische
  Rechtsmittel  angefochten  werden.  352.  g)  Wenn  der  Erbschaftsgläubiger
  den  Erden  als  Schuldner  angenommen  hat,  sich
von  ihm  Hypothek  bestellen  ließ,  kann  derselbe  das  ihm  durch  K.  8
Nr.  4  der  Prioritätsordnung  eingeräumite  Recht  nicht  mehr  geltend
machen.  170  h)  Kollision  von  Hypotheken  und  Faustpfändern  im
Konkurse.  135.  1)  Der  Verzicht  auf  Auellbung  des  Einlösungsrechtes
  befreit  nicht  von  den  mit  demselben  übernommenrn  Verbindlichbeilen.
  245.  k)  Zulässigkeit  des  Erxekutivprozesses  bei  der  dinglichen
Opypothekenklage.  160.  1)  Die  Klage  auf  Löschung  einer  Hypothek
gegen  eine  Person,  welche  mit  dem  derzeitigen  Besitzer  des  Hypotbekenobjekteg
  in  keinem  Obligationeverhältnisse  steht,  ist  als  dingliche
  bei  dem  Gerichie  der  gelegenen  Sache  anzubringen.  161.  m)
Passiolegitimation  zur  Hypotheklöschungsklage-  368.

C.  Obligationenrecht.

1)  Algemeine  Grundsätze  des  Obligationenrechtes.
  a)  Alternative  Obligalion.  Wahloecht  bei  derselben.  248.
b)  Verbindlichkeit  zur  Zinsenentrichtung  von  Konferendposten.  369.
c)  Zahlung.  Auestellung  und  dloße  Annahme  von  n  Techlel

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".  L  58)  f  ac  Wer  von  einem  —  beangt
  wird,  dessen  Recht  zur  Erhebung  der  Vorderung  pon  einem