Systemansches  Nezirter.  xI#m

Entschldigung  gerichtete  actio  doli  anch  im  heutigen  Rechte  nur
sfubfldlär  anstellbar  und  der  abgekürzten  Pröskriptionsseit  unterworsen
  7  193.  9)  Actio  doli  wegen  Verleikung  zur  Berschweigung
eines  Vertragspunktes  bei  notarieller  Beurkundung  eines  Anwesenstausches.
  263.  264.  7)  Entschädigungsklage  wegen  binterlistiger
Verbinderung  des  Erblassers  an  der  Zurlcknabme  oder  Aeuderung
seines  Testamentes  202,  205.  —  b)  Dampnuminjuria  datum
a)  Haftung  der  krnden  ex  lege  Aqnilia:  243  )  Aanilische
Moage  wegen  Niederreihung  einer  Mauer.  Haftung  des  Auftraggebers
  für  die  Werkleute.  W%.  7)  Entschsdigungsan'pruch  wegen
aquilischen  Versurden  bei  Eingebung  einer  politisch  ungiltigen
Ehr.  Brand,  durch  Lokomotivfunken  erregt.  Bemessung
ber  —  321.  e)  Wundeneid  bei  Körperverletzungen.
208.  —  c)  Kondiktionen.  Ueber  den  Beweis  des  Irrthnmes
bei  ber  condictio  indebiti.  172.  —  d)  Alienatio  in  fraudem
creditorum.  a)  Verausfehung  ber  actio  Pauliana.  73.  9)  Die
Bestellung  einer  Hypotbek  für  eine  Forderung,  welcher  ein  gesetzlicher
  Hypotbektitel  zur  Seite  stebt,  kann  nicht  durch  das  Paullanische
  Rechtemitlel  angesochten  werden.  352.  J)  Panlianisches
Rechtemittel  wegen  eines  vom  Schuldner  abgeschlossenen  Kanfes.
Anstellung  deslelben  durch  einen  Gläubiger,  dessen  Forderung  erst
noch  dem  Kaufsabschlusse  nhonden  il.  105.  J)  Actio  Paullana
gegen  einen  dritten  Befitzer.  300,

D.  Femitienrecht.

a)  Form  der  Sponsalien=  und  Eheverträge,  in  welchen  zugleich
  erbvertragsmäßige  Bestimmungen  vorkommen,  noch  Parpenbeimischem
  Rechte.  121.  b)  Rücktritt  von  einem  Eheverlöbnisse  aus
einem  schon  vor  demselben  bestandenen  Grunde.  Beweislast  über  das
Wissen  desfselben.  334.  c)  Unstattboftigkeit  der  Einrede  der  Kompensation
  gegen  eine  Klage  auf  Rücktritt  von  einem  Eheverlöbnisse
nach  preußischem  Landrechte.  45.  d)  Suprlirung  des  elterlichen  Ebekonsenses.
  Kompetenz  biezu  in  den  fränkischen  Prorinzen  4.  e)
Kann  auf  Herbeifübrung  der  Ralihabition  einer  politisch  ungiltigen
  Ehe,  eventuell  auf  Alimentation  oder  Entschädiaung  geklagt
  werden?  395.  ()  Allgemeine  eheliche  Gütergemeinschaft  und
Bermögenstheilung  wegen  Ehetrennung  nach  bayerischem  Rechte.
318.  6)  Bei  dem  Vorabflerben  der  Ebefrau  aus  einer  mit  der
Stü#eMichaft  des  Bayreutber  Provinnialrechtes  bestandenen  Ehe
bleibt  die  Ermungenschaft  dem  überlebenden  Ebemanne.  374.  b)
Reclhamatio  uxoria  des  fränkischen  Rechtes  gegen  Bergleiche.  846.
i)  Verjährung  der  Reklamationsklage.  338.  k)  Vorauasetzungen
der  Verwirkung  des  Zweitheiles  nach  Th.  III  Tit.  XXXI  &amp;.  17
der  kaiserl.  Landgerichtgordnung  des  Herzohthumes  Franken.  235.
I  Verwirkung  des  Zweitheiles  durch  einen  Auszugsvertrag  nach
Würzhurger  Statutarrecht.  182.  m)  Einkindschaft.  Rechtliche  Natur
  des  Vorauses  hiebei.  136.  n)  Nachtheile  der  zweiten  Ebe.
escherun  des  eigenen  Lebens  zu  Gunsten  eines  Dritten.  367.

Beweis  des  wirklichen  Einbringens  des  Heirathgutes  in  die

k.  137.  p)  Beweis  der  ehefräulichen  Illaten  im  Konkurse  des

Ehemanmee  durch  Onittung  desselben.  Sicheres  Datum  294.

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