Ergänzungsband  zum  31.  und  32.  Jahrgang.  M  1.
Dr.  3.  A.  Seusfert's
PBlätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Vorwort.  des  Heaugeder  zum  Erhänzungsbande  der  Jahrgänge  31
ompctenz  zur  Supplirung  des  elterlichen  Ehekon##enses

8  5%  frani  kisP  4  iuu  —  Mit  welcher  Pesiereränderung  wird

das  für  das  Obereigenthum  und  für  das  Recht  der  Er  deb  ng  einer

gdabg  iseiiet  Aegutvatemg.  arh,  Art.  15  Abf.  3
und  dlas  E  m  4.  Juni  1818  fälllg  —
Falietenspütchr  bezuglich  des  Aufwande  ur  Fieuung  eines  Mili-Den
  eren

Koitan  s  5  e  Pa  usgeirrochen“
  erder,  deers  ein  Rekurs  an  den  Weseen  Herichbho
nicht  S

Vorwort  des  Berausgebers  zum  Ergänzungsbande
der  Jahrgänge  31  und  32.

Im  30.  Jahrgange  dieser  Blätter  (1865)
hatte  der  Herausgeber  gehofft,  den  vorliegenden
Stoff  in  dem  Raume  des  Bandes  ohne  Zugabe
von  Ergänzungsblättern  unterzubringen.  Es  gelang
  dieß  aber  nicht  vollständig,  und  mußte  Manches,
  was  schon  der  Bd.  XXX  hätte  bringen  sollen,
in  den  nächstfolgenden  hinübergenommen  werden.

In  dem  eben  geschlossenen  31.  Jahrgange
(1866)  häufte  sich  das  Material  schon  hiedurch  sehr
an.  Noch  sen  war  dieß  der  Fall  durch  eine  im
Interesse  unserer  Leser  herbeigeführte  Neuerung.

Schon  seit  längerer  Zeit  war  der  Herausgeber
darauf  aufmerksam  gemacht  worden,  wie  wünschenswerth
  es  für  alle  an  der  Rechtspflege  Betheiligte
sei,  einen  umfassenderen  Ueberblick  über  die  Rechtsprechung
  des  obersten  Gerichtshofes  in  Civilsachen
zu  gewinnen,  die  Blätter  für  Rech  tsanwendung  zu
thunlichst  vollständigen  Jahrbüchern  dieser  Rechtsprechung
  zu  machen.  Dieß  veranlaßte  denselben

Erg.-Bd.  zu  der  neuen  Folge  Xl.  u.  XII.  Bd.