2  Vorwort  zum  Ergänzungsbande.

gegen  Ende  des  Jahres  1865,  die  hiezu  nöthigen
Einleitungen  zu  treffen  und  Bitten  zu  stellen.

Durch  die  gnädige  Begutachtung  des  hohen
Direktoriums  des  obersten  Gerichtshofes  und  die
Höchste  Genehmigung  des  k.  Staatsministeriums  der
Justiz  sind  die  Bitten  des  Herausgebers  unter  den
einerseits  zur  Verhütung  von  Störungen  im  Dienste
des  obersten  Gerichtshofes,  andererseits  durch  die
noch  bestehende  Heimlichkeit  des  Civilverfahrens  gebotenen
  Vorbehalten  huldvollst  gewährt  worden,
wofür  derselbe  den  ehrfurchtsvollsten  Dank  hier  ausspricht.


Unsere  Leser  erhalten  demnach  künftig  von  allen
bemerkenswerthen  Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes
  durch  die  Bl.  f.  RA.  Kenntniß,  und
zwar  entweder  in  seitheriger  Form  so,  daß  die  Motivirung
  der  entschiedenen  Frage  nach  Beschaffenheit
und  Wichtigkeit  derselben  vollständig,  oder  im  mehr
oder  minder  ausführlichen  Auszuge  beigefügt  wird,
oder  aber  so,  daß  bei  häufiger  wiederkehrenden  Rechtsfragen
  die  dieselben  berührenden  Entscheidungen  des
obersten  Gerichtshofes  in  übersichtlichen  Zusammenstellungen
  mitgetheilt  werden.

Der  Herausgeber  zweifelt  nicht,  daß  es  ihm
durch  sorgfältige  Bearbeitung  der  Mittheilungen  gelingen
  wird,  unbeschadet  der  vollständigen  Vorführung
  aller  beachtenswerthen  oberstrichterlichen  Entscheidungen
  und  ohne  Beeinträchtigung  des  sonstigen
Inhaltes  dieser  Blätter,  künftig  mit  dem  in  den
regelmäßigen  Nummern  der  Jahrgänge  dargebotenen
Raume  auszureichen.  Im  vorigen  Jahrgange  war
dieß  jedoch  theils  aus  dem  schon  oben  angegebenen
Grunde,  theils  deswegen  unmöglich,  weil  die  Ausbeute
  an  mitzutheilenden  Entscheidungen  in  Folge
der  neueren  Gesetzgebung  gerade  jetzt  besonders
reich  ist.