—  zum  31.  und  32.  Jahrgang.  N  2.
r.  J.  A.  Beusserl's
Plitter  fir  gratemhein

zunächst  in  Bayern.

Johale:  7  der  Wlberspenstigreil!  haben  Sowot  nNach  idrer

eht  mit  der  Beabschledung  des  Untersuchten  sosort  an  argerlichben

  Strasgerichte  über.  —  Ein  Druter  lann  bei  ½s  des

r—..  Eintrages  und  briangener  Zabrlastekeit!  die  gesetlichen

  Folgen  *für  sich  rechtlich

nicht  in  Anspruch  nehm  l  bck  wtnes  rMechlen  welche

nur  dei  gewissen  Weiegenbeiten  ausgeübt.  rm*s  können,  durch  Richlgebrauch

  nach  preußlschem  Lanorechte.  —  Justig=  *““3  nm–„¼„ài
Gemeindeumlagen.  —  Wirihshauszechen.  Würzburger
——.  ..  —

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes,  Kompetenzkonflikte
  unter  Gerichten  betr.
CLXXXI.

Wegen  Vergehens  der  Widerspenstigkeit  haben  Soldaten  nach
ihrer  einmal  erfolgten  Einreihung  ihren  Gerichtsstand  bei
den  Militärgerichten  1).

Der  Konskribirte  Jakob  Scherzer  von  Höfen,
welcher  in  seiner  Abwesenheit  dem  k.  11.  Infant.=1)

  Nach  den  vom  obersten  Gerichtshofe  bezüglich  der
Uebertretung  des  Ungehorsames  gegen  das  Heerergänzungsgesetz
  durch  Erkenntniß  vom  2.  Juli  1864
ausgesprochenen  Grundsätzen  (Bl.  f.  RA.  Bd.  XXXI
S.  189  ff.)  sollte  obiger  Satz  wohl  als  selbstverständlich
  erachtet  werden.

Ueberdieß  hat  der  oberste  Liaschezei  n  dem
Erkenntnisse  vom  22.  Juli  1864  —  (UB.  Nr.  52)  —
in  der  Sache  gegen  den  Soldaten  Ad.  Kohienberger
wegen  Widerspenstigkeit  die  Kompetenz  des  Militärjenchtes
  anerkannt.  Justiz-Min.-Bl.  v.  1865  S.  116
ff.;  Bl.  f.  RA.  a.  a.  O.  Note  1  S.  191.  Da  gleich
wohl  7*  noch  Zweifel  über  die  einschlägige  Kompetenzkrage
  ergeben  haben,  wird  vorstehendes  Erkenntniß
mitgetheilt.

Erg.-Bd.  zu  der  neuen  Folge  XI.  u.  XII.  Bo-