22  Zweideutiger  Eintrag  im  Hypothelenbuche.

der  Sache  gegen  den  Taglöhner  Peter  Zach  von

Mutterstadt  wegen  Versuches  der  Nothzucht.

Erk.  d.  OGH.  v.  14.  Aug.  1866  UB.  Nr.  65.
Das  Erkenntniß  ist  vollständig  abgedruckt  im

Just.-Minist.-Bl.  v.  1866  S.  257  ff.,  weshalb

hier  darauf  Bezug  genommen  wird.

CLXXXIV.

Auch  eine  von  dem  Militärgerichte  bereits  in  Gang  gesetzte
Untersuchung  geht  mit  der  Beabschiedung  des  Untersuchten
sofort  an  die  bürgerlichen  Strafgerichte  über.

In  diesem  Sinne  hat  der  oberste  Gerichtshos
einen  verneinenden  Kompetenzkonflikt  zwischen  dem
Untersuchungsrichter  am  k.  Bezirksgerichte  Hof  und
dem  k.  7.  Jufant.-Reg.  Hohenhausen  in  der  Sache
gegen  den  Zimmergesellen  Ernst  Hohlberger  von
Marlesreuth  wegen  Beleidigung  einer  öffentlichen
Behörde  entschieden.

Das  oberstrichterliche  Erkenntniß  vom  14.  Aug.
1866  —  U  B.  Nr.  66  —  ist  wörtlich  veröffentlicht
im  Just.-Min.-Bl.  v.  1866  S.  259  ff.,  weshalb
hier  darauf  verwiesen  wird.

–  1—

Entscheidungen  des  oberften  Grrichtehofes  für  Bayern
rechts  des  Rheines.

1.
Ein  Dritter  kann  bei  Undeutlichkeit  des  Hypothekenbuchseintrages
  und  begangener  Fahrlässigkeit  die  gesetzlichen  Folgen
  der  Oeffentlichkeit  des  Hypothekenbuches  für  sich  rechtlich
  nicht  in  Anspruch  nehmen.
In  einem  Gutsabtretungsvertrage  war  ein
jährlicher  Nahrungsauszug  im  Anschlage  zu  80  fl.
und  dafür  eine  Hypothek  bedungen,  im  Hypotheken-