Ergãmungsband  zum  31.  und  32.  Zahrgang.  M  4.

Dr.  J.  A.  Seussert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Wirkung  der  Zehentablösung  bezüglich  der  Kirchenbaulast.  Beweitzlast
bel  derselben.  —  Ueber  dle  Eldeszuschiebung  von  Seite  der  Ehefrau
an  ihren  Mann  zum  Bewelse  des  Elingebrachten  im  Konkurse  desselden.
  Giltigkelt  der  estmmungen  der  Gerlichtsordnung  üÜber  den  Illatenbeweiltzs
  in  Schwaben.  —  Die  1—
ehör  klagten.  —

ie  Enischädigungsklage  'gegen  einen  Ziegeletbesitzer  wegen  S
haltung  eines  Ziegellieserungs  ver#trages  gehört  zum  brc.nmu:  Gerichten.

Eutscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für  Bayern
rechte  des  AUheines.
1.
Wirkung  der  Zehentablösung  bezüglich  der  Kirchenbaulast.
Beweislast  bei  derselben.

Die  im  Würzburgischen  gelegene  Kirche  R.
stellte  gegen  M.  Klage  auf  Anerkennung  der  Kirchenbaupflicht
  aus  dem  Titel  des  Zehentbezuges.
Das  Erkenntniß  zweiter  Instanz,  welches  dem  Beklagten
  den  Beweis  der  weltlichen  Eigenschaft  des
fraglichen  Zehents  auferlegte,  wurde  vom  obersten
Gerichtshofe  bestätigt.  Aus  den  Gründen  wird  hiemit
  Nachstehendes  ausgehoben:

1.  Beklagter  will  die  Klage  als  verfrüht  bezeichnen,
  weil  sie  eine  persönliche  sei  und  noch  kein
Baufall  in  Frage  stehe.  Die  Klage  erscheint  jedoch
nach  der  Eigenthümlichkeit  des  vorliegenden  Falles
keineswegs  als  verfrüht.  Beklagter  hat  nicht  in
Abrede  gestellt,  daß  er  die  Ablösungskapitalien  vom
Staate  für  die  an  diesen  abgetretenen  Zehenten  erhalten
  habe.  Wenn  nun  auch  die  Baulast,  welche
auf  den  abgetretenen  Zehenten  ruht,  durch  die  Ablösung
  des  Zehents  ihre  dingliche  Natur  verloren
hat,  a.  ging  doch  nach  F.  34  des  Grundentlastungs-Erg.-Bd.

  zu  der  neuen  Folge  XI.  u.  XII.  Bo.