176  Erekution  in  Handelss.  Intervention.  Kompetenz.

Wenn  bei  egekutiver  Inangriffnahme  der  Mobilien
  eines  Schuldners  ein  Dritter  dagegen  mit  einer
Intervention  auftritt,  so  hat  zwar  solches  nach  Vorschrift
  der  GO.  Kap.  VIII  8.  4  Nr.  4  im  Falle
einer  Prinzipalintervention  in  Form  einer  ganz  besonderen
  Klage  bei  der  ersten  gehörigen  Instanz
selbständig  zu  geschehen,  so  daß,  wie  die  Anmerkungen
  zu  dieser  Gesetzesstelle  unter  lit.  d  sagen,
selbst  ein  korum  connexionis  rücksichtlich  der  Hauptsache
  dabei  nicht  Platz  greift.  Aber  bei  dem  Gerichte
der  Hauptsache  selbst  kann  der  Prozeß  dieser  Intervention
  wegen  keineswegs  in  seinem.  Fortgange  gestört
  und  die  schon  eingetretene  Exekution  nur  dann
gehemmt  werden,  wenn  der  Intervenient  auch  vor
diesem  Gerichte  sein  Interventionsrecht  sogleich
nach  Vorschrift  der  in  dieser  Nr.  4  der  G.  aufgeführten
  gesetzlichen  Bestimmungen  darzuthun  vermag.

Dem  Gesetze  zufolge  hat  demnach  der  Intervenient
  seine  Interventionsklage  vor  einem  besonderen
Gerichte  zur  Austragung  bringen  zu  lassen,  während
er  rücksichtlich  der  Entscheidung  der  Frage  über  sein
Interventionsrecht  vor  das  Gericht  des  bisherigen
Hauptprozesses,  es  mag  dieses  ein  ordentliches  Civilgericht
  oder  ein  Handelsgericht  sein,  verwiesen  ist.

Das  in  der  Hauptsoche  zuständige  Handelsgericht
  und  auf  ergriffene  Berufung  das  k.  Handelsappellationsgericht
  hat  demgemäß  hier  über  das  in  Frage
stehende  Interventionsrecht  während  des  Verlaufes
des  Exekutionsverfahrens  in  kompetenter  Weise  entschieden,
  und  damit  dem  Bezirksgerichte  Straubing
in  Bezug  auf  die  Verhandlung  der  daselbst  anhängigen
  Interventionsklage  nicht  im  Geringsten  in  dessen
Zuständigkeit  eingegriffen.  Es  liegt  daher  zur  Entscheidung
  eines  Kompetenzkonfliktes  zwischen  diesen
Gerichten  keinerlei  Veranlassung  vor.

E.  v.  31.  Dez.  1600  RNr.  221  5  3/6.
Xr.

Fchak  r.  Steppes.  Verk.-alm  rs  J—*
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  S