Ergänzungsband  zum  31.  und  32.  Zahrgan  M  18.
Dr.  J.  A.  Feuffert's

Plälter  für  Kechtsanwendnng

zunächst  in  Bayern.

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—I  N  ds  Skal  Entschädigung  berschtein  acilo  doll  auch  im  ##  Rchte
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bsa  bn  "47—  und  der  abgekürzten  —.

rechen  einer  Geldentschär  W  die  wn:

E#  Enrie  #  des  unlshuin  nas  fũr  ein  ens  bedarf  der
Notarlellen  Beriduitatun  ung  nicht.  —  Verspätetes  Gesuch  um  Resti

tion  gegen  den  Ablauf  von  Prozeßscisten.  —  Enterbung  wegen  thätlicher
  Mihhandlung.  Einrede  der  Verzelhung.  Substänztirung  der

sel  le  hialerlislige  Verbinerung  des  Erblassers  an  der  Zuoder

  derung  seines  Testamentes  als  Grund  einer  Entben.

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Birh  5  *8  *—  %  64  ö#ren  unter  dlejenigen  r  ungen,
wegzen  veeen  der  Wundeneid  nach  oeru#ner  Kondrechte  —  Kl.
Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für  Bayern
rechts  des  Rheines.
1.

Ist  die  auf  Entschädigung  gerichtetete  actio  doli  auch  im
heutigen  Rechte  nur  subsidiär  anstellbar  und  der  abgekürzten
Prästriptionszeit  unterworfen?

Diese  Frage  wurde  durch  oberstrichterliches  Erkenntniß
  vom  6.  Juli  1866  (Reg.-Nr.  837  5  /86)
verneint.

Die  an  der  Hand  der  Wissenschaft  mit  strenger
Konsequenz  durchgeführten  Gründe  sind  folgende:

Die  vorliegende  Entschädigungsklage  stützt  sich
auf  die  Behauptung,  daß  der  Ausschuß  der  vormaligen
  Aktienbräuerei  N.,  die  Insolvenz  des  Gesellschaftsvermögens
  wohl  kennend,  doch  arglistiger
Weise  dem  Kläger  eine  bedeutende  Quantität  Gerste
abkaufte.  Diese  Klage  richtet  sich  gegen  die  Mitglieder
  des  Ausschusses  und  erstreckt  sich  auf  diejenige
  Summe,  welche  nach  erfolgter  Liquidation  des
Kausschillingsrestes  in  der  über  das  Gesellschaftsvermögen
  ausgebrochenen  Gant  nicht  zum  Zuge  gelangen
  konnte,  nebst  den  Verzugszinsen  vom  Tage
der  Klagmittheilung.

Erg.-Bd.  zu  der  neuen  Folge  XI.  u.  XII.  Bb.