Meutige  Anwendbarkeit  der  aetio  dob.  195

heutzutage  alle  praktische  Bedeutung  verloren,  da
jede  Entschädigungsklage  wegen  Betruges  in  den  getingsten
  Summen  angestellt  werden  kann,  auch  ein
bestehendes  Respektsverhältniß  des  Klägers  zu  dem
Beklagten  kein  Hinderniß  mehr  abgibt.  Was  die
subsidtäre  Eigenschaft  der  Klage  betrifft,  so  gibt
Savigny  a.  a.  O.  Bd.  7  S.  199  an,  daß  solche
für  das  heutige  Recht  völlig  verschwunden  sei,  weil
keine  Klage  aus  Privatdelikten  die  Infamie  mit
sich  führt,  welche  Ansicht  auch  Seuffert,  Pand.
8.  424  Note  4  adoptirt  hat,  während  alle  neueren
Rechtslehrer,  da  sie  diese  Klage  nur  in  der  Konsequenz
  des  röm.  Rechtes  vortragen,  die  subsidiäre
  Eigenschaft  fortwährend  behaupten.  Hiemit
ist  aber  der  Zusammenhang  dieser  Beschränkung  mit
der  Infamie,  welche  diese  Rechtslehrer  ebenso  noch
als  Folge  dieser  Klage  aufführen,  hergestellt.

Eleiches  gilt  nun  auch  von  der  kurzen  Verjährung.
  Denn  weil  die  Klage  durch  die  dem  Beklagten
  drohende  Strafe  den  Charakter  einer  prätorischen
  Pönalklage  angenommen  hat,  alle  solche
Klagen  aber  der  kurzen  Verjährungszeit  unterworfen
sind,  so  hat  auch  diese  Eigenschaft  der  actio  de  dolo
in  gedachter  Strafe  ihren  Grund.  Savigny  a.
a.  O.  Bd.  5  S.  353  bei  Note  d;  Puchta,  Junstit.
Be.  2  S.  399  bei  Note  f  und  Note  h.

Am  entschiedensten  tritt  solches  durch  fr.  29
de  dolo  malo  (4,  3)  hervor,  da  hier  ausdrücklich
gesagt  ist,  daß  der  Erbe,  well  auf  ihn  die  Infamie
nicht  falle,  auch  nach  Ablauf  der  Verjährungszeit
verhaftet  bleibe  (famosum  non  lieri:  ideoque
in  perpetuum  teneri  oportere).  Steht  aber  die
kurze  Verjährung  auf  so  ganz  entschiedene  Weise
im  Kausalnexus  mit  der  Infamie,  so  ist  es  selbstverständlich,
  daß  auch  diese  Beschränkung  gleich  den
übrigen  mit  dem  Cessiren  dieser  Straffolge  außer
Gebrauch  gekommen  ist,  wie  das  auch  Lauter-