Ergänzungeband  zum  81.  und  32.  Lahrgang.  M  21.

r.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

2½  dab  die  zu  Verlust  .  ——  Schuldverschreibung  vorde.
  —  Ei#  ert

hesetzes.  Hal  es,  wenn  ein  Vertrag  wegen  Betruges  LSnseschten  wird,

auf  die  2?  Fichende  des  durch'  diesen  erzeugten  Irtthumes  anzukommen?

  —  Klagsubstanzirung  und  Beweisnormirung  hinsichtlich  des
t.

ũb
er  unvordenkliche  Zustand  begründet  die  selnes  recht
mäßigen  ursprunges  nur  dann,  wenn  er  die  erkmale  elner
Rechkausübung  an  sich  trägt  Rückiritt  von  einem  Eheverlöbnisse

aus  einem  schon  vor  rln  bestandenen  Grunde.  Beweislast  Über
s98  2  len  desselbe.  b

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Payern
rechts  des  Uheines.

1.

Brand,  durch  Lokomotivfunken  erregt.  Bemessung  der  Entschädigung.


Durch  die  aus  einer  Lokomotive  der  Staatsbahn
  ausgesprühten  Funken  waren  Häuser  entzündet
  worden  und  niedergebrannt.  Die  Verbindlichkeit
  des  Fiskus  zur  Entschädigung  überhaupt  war
durch  einen  von  der  Gesammtheit  der  Beschädigten
durchgeführten  Streit  rechtskräftig  festgestellt.

Diesem  Prozesse  folgten  einige  weitere,  weil  sich
einzelne  Beschädigte  mit  dem  Fiskus  über  das
Maß  der  Entschädigung  nicht  einigen  konnten.  In
einem  derselben  wurde  insbesondere  darüber  gestritten,
welche  Abzüge  sich  der  Kläger  an  dem  liquid  gestellten
  Geldbetrage  des  erlittenen  Schadens  gefallen
lassen  müsse.

Hierüber  sagen  die  oberstrichterlichen  Entscheidungsgründe:


Erg.-Bd.  zu  der  neuen  Folge  XI.  u.  XII.  Bo.