Ergänzungsband  zum  31.  und  32.  Jahrgang,  A  28.

Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhol  :  Kann  ein  Testament  wegen  Einsetzung  der  Konkudine  des  Erblassers
von  den  Geschwistern  desselben  mit  der  Juoslzloflts-Querel  angesochten
  werden?  —  Beschlagnahme  einer  vothekforderung.  Vormertung
  derselben  im  Hypolhekenbuche.  Passiolegiuuimation  zur  Löschungsklage.
  —  Bersicherung  des  eigenen  Lebens  zu  Gunsten  einee  Dritlen.

  Nachtheile  der  zwellen  Ehe.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Payern
rechts  des  Uheines.

1.

Kann  ein  Testament  wegen  Einsetzung  der  Konkubine  des
Erblassers  von  den  Geschwistern  desselben  mil  der  Inoffiziositäts-Querel
  angefochten  werden?

Uebereinstimmend  mit  dem  Erkenntnisse  der
zweiten  Instanz  wurde  diese  Frage  durch  oberstrichterliches
  Erkenntniß  vom  13.  Jan.  1868  (Reg.=Nr.
  14005%  )  verneint  aus  folgenden  Gründen:

Nach  bayer.  Landrechte  Th.  III  Kap.  III  S.  14
Nr.  3  sind  Geschwister  Notherben  „auf  den  *
wenn  eine  ehrlos  oder  bemackelt  Person  instituirt
  ist.“  Es  fragt  sich  nun,  ob  die  klägerischerseits
behauptete  Thatsache,  daß  Beklagte  im  Konkubinate
  mit  dem  Erblasser  gelebt,  hinreiche,  um  sie
im  Sinne  besagter  Verfügung  als  ehrlos  oder  bemackelt
  betrachten  zu  lassen,  eventuell,  ob  etwa,  abgesehen
  hievon,  ihr  diese  Eigenschaften  beigelegt  werden
  können.  —

Erg.-Bd.  zu  der  neuen  Folge  II.  u.  XII.  Bd.