Ergänzungsband  zum  31.  und  32.  Jahrgang.  36-24.
Dr.  3.  A.  Beufferl's
Plätter  für  Rechtsanwoendung

zunächst  in  Bayern.

die  Werkleute.  —  Bel  dem  Vorabsterben  der  Ehefrau  aus  einer  mit
der  Gütergemeinschast  des  Bayreuther  Provinztalrechtes  bestandenen

Ehe  bleibt  die  Errungenschaft  dem  berlebenden  Ehemanne.
Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für  Bayern

rechts  des  Rheines.

1

Unterliegen  Konferendposten  der  Verzinsung?
(Bamberger  Recht.)

Es  war  unter  mehreren  Erbschaftsinteressenten
durch  Uebereinkommen  festgesetzt  worden,  daß  ein
Kaufschilling  von  1800  fl.,  welchen  einer  derselben
für  die  von  der  Erblasserin  übernommenen  Realitäten
schuldig  geworden  war,  und  nach  ausdrücklicher
Vertragsbestimmung  in  die  dereinstige  Vermögenstheilungsmasse
  einzuzahlen  hatte,  als  ein  Konferendposten
  zu  gelten  habe,  über  die  Frage  aber,  ob
von  dieser  Summe  vom  Todestage  der  Erblasserin
  an  auch  Zinsen  zu  entrichten  seien,  konnten
  sich  die  Betheiligten  nicht  vereinigen;  es  wurde
deßhalb  die  gerichtliche  Austragung  vorbehalten.

In  Uebereinstimmung  mit  den  Eutscheidungen
der  Vorinstanzen  wurde  oberstrichterlich  angenommen,
daß  eine  Verbindlichkeit  zur  Zahlung  von  Zinsen
vom  Todestage  der  Erblasserin  an  gesetzlich  nicht
begründet  sei,  aus  der  Erwägung,  die  Konferend-Eigenschaft
  des  Postens  sei  durch  das  Uebereinkommen
  der  Interessenten  bereits  außer  Zweifel  gesetzt.
Im  Th.  I  Anh.  II  Tit.  VI  §F.  22  des  Bamberger
Landrechtes  sel  ausdrücklich  verordnet,  daß  der  Em-Erg.-Bd.

  zu  der  neuen  Folge  XI.  u.  XII.  Bo.