Erbrecht  Unehelicher  am  väterl.  Nachlaß  287

beschräukte  Erbrecht  des  außerehelichen  Kindes  des
verlebten  Ehemannes  weichen.  Es  geht  solches  aus
den  Bestimmungen  des  preuß.  Landrechtes  Th.  II.
«  §.652inVerbindungmit§.582klarhervor;
denn  den  außerehelichen  Kindern  wird  erst  nach  Abzug
  der  Erbportion  der  Ehefrau  in  Konkurrenz  mit
Asgendenten  und  Seitenverwandten  ein  Erbrecht  auf
den  6.  Theil  des  väterlichen  Nachlasses  eingeräumt.
Da  nun  dem  Provinzialgesetze  zufolge  der  überlebende
  Ehegatte  alle  Freunde,  wenn  sie  nicht  in  legitimer
  auf  =  oder  absteigender  Linie  stehen,  ausschliebßt,
  so  war  in  dem  Provinzialgesetze  eine  Bestimmung
  bezüglich  vorhandener  außerehelicher  Kinder
  des  verstorbenen  Ehegatten  nicht  nothwendig
und  es  bedarf  keiner  Erklärung  aus  dem  preuß.
Landrechte  nach  Maßgabe  des  §F.  538  Th.  l,  da
das  Provinzialgesetz  selbst  nicht  dunkel  ist.
Ueberdieß  ist  zu  bemerken,  daß  sich  für  diese
Rechtsansicht  in  den  Fürstenthümern  Ansbach  und
Baireuth  eine  konstante  Praxis  gebildet  und  auch
in  oberstrichterlichen  Erkenntnissen  ihre  Bestätigung
gefunden  hat.  Vgl.  Arnold,  Beitr.  Bd.
S.  176  u.  177;  oberstr.  Erk.  v.  30.  Juli  1831
RNr.  61130/  “.
OAGErt.  vom  19.  Nov.  1867  RNr.  1075%
Nachschrift  des  Einsenders.  In  gleicher
Weise  entschied  der  oberste  Gerichtshof  die  nämliche
Rechtsfrage  in  dem  Erkenntnisse  vom  11.  Februar
4867  RNr.  25566/67.  Gegen  die  Richtigkeit  dieser
Entscheidungen  wird  auch  kaum  ein  Zweifel  erhoben
werden  können.  Der  Gesetzgeber  befand  sich  bei  der
Erlassung  seiner  statutarischen  Vorschriften  über  die
Succession  der  Eheleute  auf  dem  Standpunkte  des
römischen  Rechtes,  welches,  insoweit  er  es  nicht  abnderte,
  in  seinem  Gebiete  damals  Geltung  hatte.
Nach  diesem  beerben  aber  die  außerehelichen  Kinder
ihren  Vater  nur  in  dem  Falle  in  beschränkter  Weise,
waonn  derselbe  weder  eheliche  Kinder  noch  eine  rechtri
