400  Kirchliche  Baulast.  Vergleich.

chenstiftung,  nicht  auch  die  Mitglieder  der  s.  g.
Pfarrgemeinde,  die  Parochianen,  in  ihrer  Totalitaͤt
verpflichten;  denn  Abs.  3  des  allegirten  S.  59  vertraut
  der  durch  diesen  §.  erst  geschaffenen  Kirchenverwaltungsbehörde
  nicht  die  Verwaltung  sämmtlicher
Interessen  der  Parochianen,  sondern  ausschließlich
nur  das  Kirchenvermögen  der  betreffenden  Konfession
  oder  Parochie  an.  Die  Parochianen  von  J.
verfolgen  auch  im  gegenwärtigen  Prozesse  nicht  die
Interessen  des  Vermögens  der  Kirche  zu  J.,  sondern
  ihr  eigenes  Interesse;  sie,  die  Parochianen,
wollen  frei  sein  von  jeglicher  Baulast  an  den  Kultusgebäuden
  zu  J.  und  behaupten  die  primäre  und
ausschließliche  Baupflicht  des  Staatsärare#  nur  zur
Begründung  ihrer  Freiheit.  Wie  der  k.  Fiskus  sich
mit  der  Kirchenstiftung  über  die  Baulast  vertragen,
berührt  die  Kläger  nicht.  Es  mag  sein,  daß  der
Kirchenstiftung  gegenüber  das  Staatsärar  in  Kraft
jenes  Vergleiches  die  sekundäre  Baulast  trifft;  Kläg
  wollen  aber  auch  ihre  nach  dem  coneilium

ridentinum  nur  eventuelle  Baupflicht  auf  den
Grund  unvordenklicher  Verjährung  ablehnen.  Für
sie  liegt  in  dieser  Ablehnung  zugleich  auch  die  Ablehnung
  der  Pflicht  zur  unentgeltlichen  Leistung  von
Hand=  und  Spanndiensten  bei  den  betreffenden
Kultusbauten,  und  dies  ist  ein  Interesse,  welches
ihnen  ganz  eigenthümlich  ist,  und  welches  sie  mit
der  Kirchenstiftung  selbst  als  Bauberechtigten  in
Konftikt  bringen  kann.  Auch  hieraus  geht  hervor,
daß  die  Parochianen  mit  der  Kirchenstiftung  und
deren  Verwaltungsorgan  nicht  identtfizirt  werden
dürfen.  —

Schließlich  wird  eine  ganze  Reihe  von  oberstrichterlichen
  Erkenntnissen,  durch  welche  die  Frage
in  gleicher  Weise  entschieden  ist,  mit  Datum  und
Reg.-Nr.  angeführt.

OAGE.  v.  12.  Febr.  1868  RNr.  1450  plea

Nedakt.:  Dr.  Steppes.  Verl.:  Palm  &amp;  Enke  (Ad#lph  Eme)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  4  Sohn.