
Amtsverbrechen u. Vergehen — Ansbacher Recht. 7 
276. IV, Damnisikat. 293. V, Subjekt des Verbrechens. 
205. VI, Diensteid. 325. VII, Arten der Amtsuntreus 
330. VIII, Vollendung *l Verbrechens durch Zuelgnung. 
330. IX, Irrthum. 362. X, Wann nur Diseiplinarüber- 
tretung vorliegt. 365. xi Vollendung des Verbrechens 
der Amtsuntrene rurch Unterschlagung. 367. XII, Abstu- 
fung der Amtsuntreue durch Unterschlagung nach drel 
Graden. 375. XIII. Benützung der anvertrauten Gegen- 
stände. 379. XIV, Eigenmächtige Befriedigung aus anver- 
trauten Gegenstänven. 380. XV, Komplott, Gehülfen. 
381. Begünstiger. 384. XVI, thätige Reue. 388. XVII, 
Strafe der Amtsuntreue A) *8* Unterschlagung. 391. 
B) durch Benũtzung. 393. Durch eigenmächtige Be- 
(Lrieoihung. ib. XVIII, Benls der Amtsuntreue. 406. 
, 219 
sr u. Vergehen: über deren Verjährung. 
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Amtsvorstand: dessen Haftung für Depostten, die von 
einem andern Gerichtsmitglieh eingenommen wurden. 1, 216. 
Analogie in Strafsachen. V. 184, Note 2. 
Aualphabeten: Begriff. I, 310. Eidesunfählgkeit, wenn 
sie taub sind. 1, 366. Form deren gerlchtl. Testamente 
nach Pr. R. II, 257. Wem liegt die Beweislast ob, 
wenn der Beklagte seine Unterschrift zwar zugesteht, aber 
behauptet, daß er Geschricbenes nicht lesen könne? V, 15. 
Anastasianisches Gesetz: von der Natur der auf das- 
selbe gegründeten Einrede u. ihrem Einfluß auf die Be- 
wekslast, III. 65. V, 377. Insbesondere nach bayr. Recht. 
III. 71. Das Anast. Ges. kommt den Gläubigern im 
Konkurse nicht zu statten, wenn der Schuldner den An- 
spruch des Cessionars auf das Ganze anerkannt hat. II, 
386. In wie fern kann da, wo das anast. Gesetz gilt, 
ex jure cesso exekutivisch geklagt werden? VI, 220. 
Anerkenntniß: über die Wirkung eines einseitigen Aner- 
kenntnisses a) in prozessualischer Beziehung. VII, 113, b 
in materieller Hinsicht; 129. c) bezüglich letztwilllger un- 
Oültiger Dispositionen. 132. X, 5 .— Von faktischer An- 
erkennung einer Verbindlichkeit. V, 
Angeschuldigter: Beweiskraft r dessen Aussage zu 
Gunsten eines Mitangeschulvigten. X, 353. 
Anbetratkung eines Gutes nach bayr. Recht. X, 187, 
Auimus coufiten di. VII, 115. — injurian di. 1, 103. 
— novondi. VI, 157. . 
Ansbacher Recht: Eheartikel. IV, 24. Beweis des Ein- 
gebrachten der Ehefrau im Konkurs. II, 116. Vorm der 
Eheverträge. X, 58. Einstanvsrecht. W, 191. Ehellche