
Appellation — Appellattonsfrist. 11 
oder der Zwischenbescheld in Verbindung mit einem appel- 
labeln Erkenntulß erlassen wird, so kann dle gegen letz- 
teres ergriffene Appellation auch auf vie burch erstere zu- 
gefügte Beschwerde erstreckt werden. VI, 360. Dieses gilt 
uinsonderheit bezüglich dilatorischer Einreden, wenn umilt 
deren Verwerfung auf Einlassung, und zugleich in der 
Hauptsache erkannt wurde. VI, 68, 372, 374. VII, 301. 
Es bedarf in solchen Fällen kelner besondern Verwahrung. 
VI, 373. VII, 352. — Die Beschwerde gegen ein einfaches 
Dekret oder einen Zwischenbescheid kann und muß bezieh- 
ungsweise auch mit der Appellation gegen ein Erkenntulß, 
welches einen Eid auflegt, verbunden werden. V, 236. Un- 
zuläßigkeit der Berufung zur dritten Instanz 
bei gleichförmigen Erkenntulssen, s. Rerislton. — Stra- 
dien unstatthafter Berufung nach §F. 65 des Proz. 
Ges. v. 1837: die Vorschrift vieses Gesetzes ist nicht disei- 
plinär, sondern civilprozeßrechtlich. VIII, 276. Dle Strafe 
trifft vorzugsweise den Anwalt. V, 311. VI, 35. VII, 300. 
VIII, 113, 205, 277. In Fällen, wo die Zuläßigkelt der 
Appellation zwelfelhaft ist, over wenn sie aus Irrthum 
eingewendet wurde, ist von der Strafe Umgang zu neh- 
men. VI, 33. VIII, 200. Durch Bezeichnung der unzuläßi- 
gen Bernfung als Ertrajud. .Beschwerde wird die Strafe 
uilcht beseitigt. VIII, 240. Fall, in welchem der Anwalt 
erst mit Verantwortung zu hören ist. IV, 288. Zuläßlg- 
kelt der Beschwerde gegen die verhängte Strafe. VI, 35. 
IX, 112, 220.. Behandlung der Nova bel der 
Appellation. I. 68. Wirkung der Arxpella- 
tion: die Berufung gegen Abweisung einer Nullitäts- 
duerel hat in der Regel keinen Suspensiv-Effekt. III, 15. 
.Wirkung gegenseitiger Appellation. 1, 286. Ueber Devo- 
lutiv-Wirkung, s oberrschterliches Amt und Relor- 
matio in bejus. — Verzicht auf Appellation: 
kann schon im Voraus im Schuldinstrument wirksam ge- 
schehen. V, 80. Stillschweigender Verzicht durch Beweis- 
antretung. 1, 41, 144, Nr. 
schrepruh ausdbdrückliche Bezeichnung 
derselben. VIII, 412. Vom Mangel der Beschwerdeaus- 
fübrung. IX, 40. Wiederaufleben Freteller Berufungs- 
beschwo#n in der Revisionsinstanz. VIII, 
Appellationsbitte: bezüglich derselben 54 der Grund- 
satz, daß in der Bitte um das Mehr auch die um das 
Ceringere begriffen ist. IX, 143. 
Apruonsere, behrseen b. 0163. Ordnung in welcher sle 
zu prüfen sind. — 158. Prüfung der Formalien der 
Vorinstanz. VII 
aAnpresen 0 2 Wechsel derselben in Ansehung