
Belehrung — Beschwerde. 19 
Belehrung: belwirkt die Unterlassung ver Belehrung über 
die Folgen des Rlchtantwortens nach F. 17 der Nov. v. 
1817 Nichtigkelt? VIII, 333. 
Beneficium competentiae: können Ebelente nach ge- 
trennter Ehe diese Rechtswohlthat unter sich ansprechen? 
II, 389 
Berathung: deren Trennung von der Abstimmung. VI, 
259. Ueber die Anzahl der Votanten bei Kollegialgerich- 
ten. IX, 86. Kollegialberatlung bel Landgerichten, welche 
nebst dem Landrichter mit zwei Assessoren besetzt sind. IX, 
167. Ist zur Abwelsung eines Restitutlonsgesuchs a limine 
Kollegialberathung erforderlich: VI, 177. Ingl. zu Ar- 
restverfügungen? VII, 411. 
Bereicherung: zur Lehre v. d. Berelcherung mit dem 
. Schaden eines Andern. I. 133, 177. 
Bericht: was ist bei Zusendung von Speditionswaaren un- 
ter dem Ausdruck „damit nach Bericht zu verfahren“ zu 
verstehen 7 IX, 298. 
Berichtigungen zum Kommentar über die GO. s. Kom- 
mentar. 
Berufung, s. Appellation. 
Beschädigungen durch Handlungen auf eigenem Grund 
und Boden. X, 31. 
Bescheinigung: über Instnuatlon der Erkenntnssse. V, 47. 
Im Arrestprozeß wird vurchgehends nur Bescheinlgung er- 
sordert. V, 384. 
Bescholtenheit: über veren Begriff nach preuß. R. in 
Bezug auf die Ansprüche aus vem außerchelichen Beischlaf. 
II, 277, 372. VIII, 90. Ueber factische Begründung und 
Wirksamkeit der Einrede der Bescholtenheit. II. 13, 55. III, 
47. IV, 223. V, 205, 303. VI, 187, 302, 303. 
Beschwerde: wegen Justizverzögerung. II, 223. wegen Nicht- 
Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung. II, 244. we- 
gen Zulassung des Gegners zum Armenrecht III, 203. 
VII, 160. Beschwerde gegen den eine Appellation als un- 
zuläßig abweisenden oberrichterlichen Ausspruch. IIl, 383. 
X, 110. Beschw. wegen Zurückweisung einer Berufung 
wegen Mangels der Summe, oder gegen Zulassung bei 
mangelnder Summe. VIII. 192. Beschw. gegen die wegen 
unstatthafter Berufung verhängte Strafe. VI, 35, IX, 112, 
220. Beschw. der Parthei gegen bie richterliche Festsetzung 
der Anwaltskosten. VII, 205. Beschw. gegen Abweisung eines 
Perhorrescenzgesuchs. IX, 144, gegen Zurückweisung des 
Widerrufs einer früher bewilligten Gerichtsverbittung. VIII, 
191. Zuläßigkeit der mit unzuläßiger Appellation ver- 
bundenen Beschwerde des Anwalts wegen Kostenüberbür- 
dung. X, 48. 
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