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E. errlchtet werden? ib. 302. Von der gerlchtlichen Prü- 
fung und Bestätigung des Einkindschaftsvertrags. V, 117. 
Von dem bei der E. häufig vorkommenden Voraus der 
Kinder und Vorbehalt der Aeltern. ib. 1338. Können nach 
pr. R. eingekindschaftete Kinder von ihren Stiefältern durch 
letztw. Verordnung auf den Dflichttheil beschränkt werden? 
VII, 164. Verbot der E. nach bayr. R. V, 61. Rela- 
tive Wirksamkeit ein er ungültigen Einkindschaft. ib. 63. 
Einlösungsrecht: über das Einlösungsrecht nach §. 61 
des Hyp.-Gesetzes. X, 76. Ueber das Verhältniß des 
Schuldners zu dem das E. R. außübenden Syp.-Gläubiger. 
VIII. 271. Berechnung der Appellat.-Summe beim Streit 
über das Einlösungsrecht. V, 250. 
Einmischung der Juden in Güterhänbdel, s. jüdische Ein- 
mischung. "" 
Einreden: praktische Resultate der neuesten Literatur in der 
Lehre von Einreden. III, 17, 33, 65, 85, 214, 353, 376, 
385. Ueber den röm. Begriff der erceptio und dessen Un- 
anwendbarkeit auf den beutigen prozessualischen Begriff der 
Einrede. III, 10. Prozessualischer Begriff der Einrede. ib. 
33. Uebersicht ver wirklichen Einreden. ib. 353. Schein- 
bare Einreden. ib. 357. a) Behauptung des Beklagten, 
daß ein anderer Vertrag oder der Vertrag in anderer- 
Weise geschlossen worden. 357 — 362. b) Behauptung 
des Miteigenthums gegen die Elgenthumsklage. 362. c) Exc. 
sub-et obreptionis. ib. Einfluß der aufsgestellten Begriffe 
von Einlassung und Einrede auf die Grundsätze von Al- 
weisung der Klagen angebrachtermassen und auf die Be- 
griffe vom Gegenbeweise. ib. 385. Geschichtserzählung bei 
Elnreden. IV, 20. Zur Lehre vom Ausschluß der Elnreden 
J, 127. Kann eine im Erekutioprozesse nicht vorgebrachte Ein- 
rede später im Wege der Nachklage geltend gemacht werden? 
1, 89. Verjährbarkeit der Einreden. V, 318. Der Beweis 
der Einreden muß vom Richter auferlegt werden. III, 304 
und 386. Einredenbeweis im possessor. ord. X, 317. 
Einreden = Supplirung von Amtswegen: Kann 
der Richter eine Klage auf den Grund der zu suppliren- 
den Einrede der Verjährung a lim. abweisen? III, 132. 
Einreden-Supplirung im Konkurs. V, 160 Nr. 5 und 6. 
Einreden-Suppllirung vom Oberrlchter. VIII, 1091. Mate- 
rielle Einreden in der Erekution. II, 173. Geltendmachung 
von Einreden, welche nach dem verurtheilenden Enderkennt- 
nisse entstanden sind. VIII. 237. — Einzelne Arten 
der Einreden: Exc. cnutionis: befreit dieselbe gegen 
Ausländer noch ferner von der Strelteinlassung? V, 134. 
Exc. Compensationis: der Beklagte ist bel liqulder 
Klagforderung im ord. Prozeß zum Beweise derselben zu-