
36 Cinspruch — Erbschaftsanfall. 
Vorausklagung: wird sie nach gem. R. durch den 
Umstand audgeschlossen, daß der Koukurt gegen den Haupt- 
schuldner ausgebrochen ist? VIII 
Einspruch gegen ienerelicrun 1 R.) VIII, 223. 
Einstandsrecht: nach dem ansbach. Prov. Recht. IV, 
101. Findet daß Einstandsrecht nach bayr. Recht bei rea- 
len Gewerbsgerechtsamen statt? IX, 202. 
Einverständniß: Unterschleb von Geständnif. III. 225. 
Eisenbahnaktien, s. Papierhandel 
Eisenbahuf'skus: über dessen Gerichtsstand in perfönll- 
chen Klagen. X, 409. 
Emphytenta, s. Leibrechter. 
Enterbung: hat die spezlelle factische Ausführung der 
Enterbungsursache im Testament, oder erst im Prozesse über 
dasselbe zu geschehen? amn 365. Ketzerlsche Religlon als 
Enterbungsursache. X, 305. 
Entschädigung geschwächter Frauenspersonen, s. Schwän- 
gerung. — wegen Abtretung des Sigenthine für öffent- 
liche Zwecke, s. wangsabtretung. auch Ver- 
lagéêrecht. 
Entschädigungsklagen: iichterliches Ermessen bei die- 
sen. VIII, 176. Klagen gegen den Flskus auf Ersatz des 
durch Verwaltungsbeamte zugefügten Schadens. VIII, 126. 
Actio aquilin wegen Beschädigungen durch Handlungen auf 
elgenem Grund und Boden. X, 31. 
Entscheidungsgründe: müssen sie den Erkenntnissen, wo- 
durch eine Berufung als unstatthaft abgewiesen wird, bei- 
gefügt werden? V, 123. Bestätlgung der Erkenntnisse aus 
den denselben beigefügten Entscheidungsgründen. ib. 287. 
westeuung aus Gründen, die der vorige Richter verwor- 
fen hatte. X, 250, 400. 
Erbeinsetzung: können nach bahr. u. gem. R. uneheliche 
Kinder mit Uebergehung der Geschwister des Testators als 
Erben eingesetzt werden? VII, 26, 30. VIII, 304 Nr. 3. 
Erben, s. Erfüllungseld. Handelsgericht. Rest. in 
integr. Schwängerung. 
Erbfähigkeit, s. uneheliche Geburt. 
Erbfolge: von deren Nachweis behufs der Sachlegitlma- 
tean- a7. s. auch Shegatten. Geschwister. Unehe- 
it'“i inder. 
Erbhandlohn: Unterschied von Sterbhandlohn. II, 312, 
Erbrecht, s. fränkisches Recht. 
Erbrechtsprozesse, s. Verwandtscha 
Erbschaft; ein blod aus Schuben t- Nachlaß ist 
keine Erbschaft. (Pr. R.) X, V, 305, 326, 344. 
Erbschaftsanfall: über Sifssoisanfe und dessen Fol-