
38 Erklärung — Erekutlon. 
keuntnisse. VIII, 304. Zur Anwendung des §. 64 der Nov. 
v. 1837 hlnsichtlich ver Strafe wegen verspäteter Zustel- 
lung der Erkenntuisse. VII, 235. Zur Lehre von der Ur- 
theilsverkündung und dem Anfange der eweistermine 
und Nothfristen. III. 123. Urtheilsverkündungen an Ab- 
wesende. IX, 113. Publikation eines unrechten Erkennt- 
nisses. II. 212. Ueber Publ. der Erk. im beschleunigten 
Verfahren des mündl. Verhörs, wenn der Beklagte nicht 
erschienen ist. V, 219. Verkündung der Priorltäts-Er- 
kenntnisse. VII, 319. X, 257. Abschriftnahme der Erkennt- 
nisse durch Advokatenschreiber. 11, 296. Urtheilsvollziehung, 
s. Erxekution. 
Erklärung: über Zusendungen für diese Wochenschrift. II, 
180. Desgleichen hinsichtlich der in derselben allegirten 
Erkenntnisse. I, 167 Note 1. V, 96, 240. über literar. 
Anzeigen. II, 56. 
Ermessen, richterliches, s. Entschädigungsklagen. 
Errungenschaft nach ansbach. Recht: deren Einfluß auf 
3 bili äuß gen des Mannes. II, 17, 28, 37, 
43, 52, 59, 69. 80. IX, 125. Errungenschaftsgemein- 
schaft im Rothenburgischen. X, 374. 
Ersetzungen: in Untersuchungen gegen Adminsstrativ-Staats= 
diener. (Kompetenzfrage) VII, 235. Ersetzungen in gemisch- 
ten Untersuchungen. VII, 214. Ersetzungen in Civllsachen. 
IV, 241, 268. IX, 139. 
Ersitzung, s. Verjährung. 
Erzlehung der Kinder, s. Kinder. 
Eventualmaxime: bei der Erklärung auf Eideszuschle- 
bungen. IV, 333, Nr. 29. VIII, 304. Desgl. im Ere- 
kutioprozeß. II, 122-: VI, 220. 
E xceptio, s. Einreden. 
Erekution: kann auf den Grund eines gerlchtlichen Ver- 
gleichs eingeleitet werden. I, 231. VII, 410. Vollzugs= 
handlung in Bezug auf ein Urtheil, welchem noch ein wel- 
terer Ausspruch zur Feststellung des Betrags zu folgen hat. 
Erekution eines fremdrichterlichen Urtheils. IV, 
404. Erekution gegen Gemeinden. J, 314. gegen eine Kir- 
chenstiftung und in kirchliche Sachen. VIII, 144. in Ge- 
haltötheile, s. Gebalt. Exekution an Dienstes = Emolu- 
menten. VII, 24. Erekution ad fuciendum. IV, 80. Kann, 
wenn es sich um Prästation eines Faktums von Seite des 
Fiskus handelt, mit Geldstrafen gegen den fiskalischen Be- 
amten vorgeschritten werden? III. 108. Von der Voll- 
streckungsart bei Verurtheilungen zur Lieferung einer Quan- 
tität vertretbarer Sachen. VI, 393. Erekution in Wech- 
selsachen. II, 217, 247, 248. Erekution durch Personalarrest: 
1) gegen welche Schuldner ist sie zulässig? 1, 367. 2) Be-