
Erekutloprozeß — Ertraludizialappellatlon. 39 
gründung des Antrags und wer die dessallsigen Erforder- 
nisse darzuthun habe' 375. 3) Vertheldigung des Schuld- 
ners gegen den Antrag. 383. 4) Dauer des Personal- 
arrresls. 391. Erekutionsrecht der gutsherrlichen Gerichte. 
X, 81. Zur Auslegung des §. 121 der VIten Beil. zur 
Vu. IX, 334. In wie fern wird die Erekution durch Hauxl- 
intervention gehemmt? I. 41. In wie fern durch Antrag 
auf Nachlässe und Fristen? I. 171. Die Axpellation ge- 
en Abweisung einer Nullitätsbeschwerre bewirkt in der 
Rieger keine Hemmung der Erekution. III, 15. Mate- 
rielle Einreden in der Erekutionsinstanz. II, 173. VIII, 237. 
Einfluß des Einführungstermins des Prozeßges. v. 1837 
auf das Verfahren und Appellationen in der Erelutions- 
instanz. V, 48, 332. Erekution in Wechselsachen, s. Wech- 
selerekution. 
Erekutivprozeß: bei diesem kann die vorgängige An- 
gehung des Vermittelungsamis nicht unterlassen werden. 
I. 33.1. Diese „rebar ist nicht blos auf Darlehen be- 
schränkt. VI, Kann der Er.-Prozeß auf eine Ur- 
kunde, worin s mangelt, oder unbestlmmt 
ausgedrückt ist, begründet werden? III, 22. In wlefern 
fann aus zweiseitigen Verträgen rekutivisch geklagt werden? 
87. VI, 15. In wie fern aus Wechseln, denen die 
Msihrerann fehlt? IV, 73. VI, 218. Zulässtigkeit des 
Er.-Prozesses aus Partkalobligatlonen au porteur. VI, 12. 
Desgl. aus einer Depositalquittung. VI, 218. In wiefern 
kann da, wo das Anastasianische Gesetz gilt, er jure cesso 
erekutivisch gekllagt werden? ib. 220. Mit der Bestreitung 
der Zuläßigkeit der Prezeßart muß eventuell die Erklärung 
über die urkundlichen Vorlagen des Klägers verbumen 
werden. II, 122. VI, 220. Kann der exekutivisch Belangte 
die Eottion der zum Nachweise seiner Einreden bensthigten 
Urkunden vom Kläger begehren? IV, 289. Eldeödela- 
tlon kann zum Beweise der Einreden im Er.-Pr. nicht ge- 
braucht werden. IV, 292, 155 Nr. 11. Kann die erc. 
non num. pec. im Er.-Pr. vorkommen? III, 210. Kann 
eine im Ex.-Pr. nicht vorgebrachte Einrede späterhin im 
Wege besonderer Nachklage geltend gemacht werden? I, 89. 
Kann sich der Erckutiokläger der Urkunde, deren Produk- 
tion er versäumt hat im ord. Prozesse noch als Beweis- 
mittel bedienen? VI, 
##bse aenon7 der Advokaten. VII, 233. 
Erpensarien: Einreichung der Advokatenerpensarien. I, 82. 
Erpropriation, s. Zwangsabtretung. 
Ertrajudizial--Appellation (Veschwerde): darf nicht 
mehrere Monate verzögert werden. II, 116. Ist in Sa- 
chen, welche zur Sphäre der Ertrajud. Apx. gehören, Be-