
40 Fabrikanwesen — Finanzgesetz. 
schwerdeführung gegen prozeßleltende Dekrete zuläßlg IX, 
376. Ueber die Natur der Ertraj.-Beschwerde. IX, 132. 
Beschwerden von Gerichtsmitgliedern oder Subalternen ge- 
gen Verfügungen ihrer Vorgesetzten, welche sie mit Ord- 
nungs= oder Disclplinarstrasen belegen, sind nicht unter 
den Begriff der Ertraj.-App. zu stellen. ib. 133. In die 
Sphäre der Ertraj.-App. gehören Beschwerden gegen Be- 
willigung eines Gesuches um Ausstellung eines Proklama- 
tionsattests. VIII, 204. Desgl. Beschwerden aus dem 
Verhältnisse der Anwalt-Substitution. X, 126. Beschwer- 
den wegen Abweisung eines Perhorrescenzgesuches. IX, 144. 
Beschwerden gegen Beschlüsse der Fiveikommiß.-Senate und 
im Betreff der Führung der Wechselmatrikel. X, 253 Note 1. 
Ertrajud.-App. wegen Supplirung des älterlichen Kon- 
senses. X, 336. 
Fabrikanwesen: deßen Ankauf von einem südischen Fabri- 
Hanten außer den Fällen einer Versteigerung oder Aus- 
übung des jus delendi. X, 366. - 
Fabrikinhaber:Ioekisthin-unterlnBezugaufWechsel- 
fähigkeit nach preuß. R. zu verstehen? V, 321. 
Fahrlässigkeit: kann nur den Thatbestand eineS5 Ver- 
gehens begründen. V, 120. Gibt es eine kulpose Hülfe- 
leistung, insbesondere zu der kulposen Handlung eines An- 
dern? VI, 161. —. 
Familienflveikommisse: sind die zu einem Fam.-FK. 
gehörlgen Obligatlonen in den Händen des IF#K.-Besitzers 
nur gegen Kaution zu lassen? X, 233. « - 
Famillenglieder: Streitigkeiten zwischen ihnen, welche dem 
beschleunigten Verfahren im mündl. Verhör zugewiesen sind. 
IV, 167. " 
Famllienstatuten, s. Stiftsfähigketkt. 
Familienberhältnuisse der Offiziere. V, 61. 
Fatalien, s. Appellation frist. 
Faustpfand: Aktioforderungen als Faustpfand. IX, 283. 
Festungs-Rayon, s. Bauten. . 
Fideikommisse,s.Famillenfideikommlssr. 
Fideikvnrniiß-Senate:Beschwerden-gegenverman 
schlüsse gehören in das Gebiet der Ertrajudizlalappellation. 
X, 253. Note 1. 
Fides, s. Glaube. 
Finanzgesetz von 28. Dez. 1831: ob durch die Vor- 
schrift des S. 30 desselben die Anwendung des §. 9 der 
DProzeßnov. v. 1819 ausgeschlossen sei? II. 126. IV, 320. 
Zur Auslegung des §. 31 dieses Gesetzes. V, 78. Sinn 
des Wortes „eingefordert" im F. 32 dleses Gesetzes. An- 
wendung des preuß. LR. zur Auslegung dieser finanzge- 
setzl. Bestimmung. IX, 238. Beweislast bei Geltendma-