
Frlstenzahlungen — Gegenbeweis. 43 
personen ulcht in Betrachtung. X, 110. Jüdtsche Feler- 
tagl. kommen bel Fristen nicht in Berückstchtigung. IV, 90. 
rist zur Nebenverantwortung. VII, 90, 337. Restitution 
gegen Fristversäumniß, s. Restitution. Frlstenberechnung 
in Strafsachen. VII, 299. 
Fristenzahlungen, s. Nachlässe u. Zahlunge#fristen. 
Frohnen: von Verwandlung der ungemessenen in gemes- 
sene. III. 399. IX, 369. Das Gebot der Umänderung 
aller ungemessenen Frohnen kann nicht dazu dienen, die 
Weigerung ungemessener Frohnen zu rechtfertigen. IX, 319. 
Zur Anwendung des §. 128 der Beil. VI zur VU. IX, 333. 
Früchts: Verbot des Verkaufs der Früchte auf dem Halm. 
Ssurine. II. 84. 228. V, 320. 
Funddieb stahl: zur Lebre von demselben. II, I13. III, 
211—213,. 232—236, 249—253. S. das Nähere im 
syst. Register Abth. III, A, Art. 212. ’ 
Funktionär: Ist ein Funktionär als versorgt zu betrach- 
ten in der Art, daß die ihm bis zur Versorgung gebüh- 
rende Waisenunterstützung aufhört? V, 204. Das be- 
schleunigte Verfahren im mündl. Verhör kann von 20. 
Funktionären nicht geleitet werden. V. 218, Note 24. X, 
399. Dürfen sie zur Aufgabme gerichtlicher Testamente 
oder Kodizille, da wo das Pr. N. gilt, verwendet werden?! 
VII, 80. Besähigung der Funktionäre zur Führung straf- 
rechtlicher Untersuchungen. VII, 31. 
Gantverfahren, Konkurs. 
Gebühren: der Arvokaten, s Advokaten. Der rechts- 
kundigen Maglstratsrätbe in Gemeinde= u. Stistungs-Pro- 
zessen. II. 347. Der standes= u. gutsherrlichen Beamten 
in Progessen der Standes= und Cutsherrschaft. ib. 318, 
Note 1. Anderer Personen, welche keine Rechtsanwälte. 
sind und ihre Prozesse selbst fihren bürsen. ib. Gebühren 
der Insinnations-Mandatare. II, 221. 
.Geburtstabelle zum bayr. Landr. Th. 1, K. 3, §. 2, 
Nr. 9. VIII, 384. 
Cefährveeid: wann muß Delat dessen Leistung verlangen? 
X, 335. Wegen Eideszurückschiebung kann der Gefährde- 
elr nicht begehrt werden. IV, 90. Auch nicht wegen eines 
Dlffessionseides. II, 124. Zur Lehre vom Gef.-Eid in 
Beziehung auf Fistale. III, 254. 
Gefängniß: dessen Anrechnung an der Strafe nach Th. 
I. Art. 104 des St C. X, 238. Vom Einfluße, einfacher 
Schärfung auf die Dauer der Gefängnißstrafe. IV, 347. 
Gegenbeweis: dessen Begriff u. Unterschied vom Einre- 
denbeweis. III, 386. Eintheilung in formellen u. mate- 
riellen Gegenbewets. 387. Vom (. g. indirekten Gegen-