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Passloprozessen, sofern der klägerlsche Auspruch nicht an- 
erkannt wird, nicht versagt werden. VI. 108. d) Folgen, 
je nachdem der Str.-K. ertheilt oder verweigert wird. ib. 
110. Nro. 2. e) Wenn mehrere Gemeindeglieder aus eig- 
nen Mitteln zum Besten der Gemeinde eine Klage führen 
wollen, so bevarf es keines St.-Konsenses. ib. Nro. 3. 
Zur Einklagung der Kommunalgefälle u. Renten bedarf 
der Gemeindepfleger keines Str.-Konsenses. ib. 111. Nro. 
4. g) Einfluß der Str.-K.-Erholung auf den Provokations- 
prozeß. ib. Nr. 5. h) Die Gerichte haben darüber, welche 
Mrgrinsstratioftelle den Str.-K. zu ertheilen habe, kelne 
Kognition. ib. Nr. 6. Restitutionswohlthat der Gemein- 
den. IV, 8 Nr. 3. B ftg ch g 
rechnungen. X, 375 
emeind eallever als Zeugen in Gemeinveprozessen. III, 
188. 
emeindegründe: über die Handlohnbarkeit vertheilter 
emeindegründe. II, 365. Vermuthung für deren Hand- 
lohnsfreiheit. VIII, 568. 
Gemeinderechte: Kompetenz bei Streltigkelten hierüber. I, 
150. Ueber Handlohnbarkelt der Getneinderechte. II, 365. 
Gemeindesachen: zur Lehre von Gemelnuhektssachen. IV, 1. 
VII. 254. IX, 224. X, 320. 
Gemeindevorsteher: in welcher Beziehung kann an ihnen 
das Verbrechen oder Vergehen der Widersetzung begangen 
werden? I, 220. Die Bestlmmung der Belohnung für 
Biensuerlchungen der G. ist kein Justizgegenstand. VII, 
*l ate- Ausnahme von der Regel, daß jeder Thell- 
haber deren Aufhebung verlangen könne. V, 108. 
Cemlschte Gerichte: über gem. Gerichte in Strafsachen. 
VII, 193, 211, 227, 246. IX, 65. . das Nähere im 
sost. Register NAbth. III. B. Art. 27, K. 2 
Generaluntersuchung: von der dem Dolus schulolgen 
Racksicht bei Gen.-Untersuchungen. V, 161. Hat der Fis- 
kal ein Rechtsmittel, wenn das Kriminalgerscht I. Inst. 
elne U. aufhebt? IX, 241. Von Kostentragung der Ge- 
neraluntersuchung. I, 287. VI, 85. VII, 85 Note 5. VIII, 
38 Nr. 2. S. 339 Nr. 3 u. 4. Insonderheit bei Gl. 
wegen Selbstentleibung. I, 295. II, 105, 228. IV, 15. 
Gemischtgerichtliche Generaluntersuchungen. vnñ, 213. Kom- 
petenz zu Ersetzungen in Gntersuchungen gegen Admini- 
strativ = Staatsdiener. VII, 235. 
Gensdarmen: rr n2 gegen VWelelben. L, 221. 
Gerechtigkeit: (Miszelle). I, 184. II, 340. 
Gerichte: den Gerichten kann elne p- osellung nur