
46 Gerichtsbarkeit — Gerichtsstand. 
über Thatsachen, nicht über das Zustehen von Rechten an- 
gesonnen werden. III, 207. 
Gerichtsbarkeit: deren Prorogatlon durch Nachklage. IV, 
31. Prorogation kann bel Patrimonialgerlchten, in Sa- 
chen, wobei der Gerichtsinhaber betheiligt ist, nicht ein- 
treten. IV. 95. Kann bezüglich Merkantilforderungen, 
welche bel dem ord. Nichter eingeklagt werden, Proroga- 
tion eintreten? X, 398. Vom Aussichtsrechte der Ober- 
gerichte bezüglich unterrichterlicher Handlungen der frei- 
willigen Gerlchtsbarkeit. IX, 206. Gutöherrliche GB., 
s. Patrimontalgerichtsbark eit. 
Gerichtsherr, Gerichtsherrschaft: Haftung für De- 
positen, s. Depositen. Von der Haftung des Gutsherrn 
für Amtsbandlungen seiner Beamten. 1, 216. VII, 141. 
Gerichtsordunng: gelten die darin aufgenommenen ci- 
vilrechtl. Beslimmungen in dem Gebiet der ehemaligen 
Fürstenthümer Bamberg u. Würzburg? VII, 354. Ueber 
das Verhältulß ver bayr. 88 zum Pr. Landr. in einlgen 
Materien, s. Preußisches Recht. 
Gerichtspersonen: als Zeugen über Amtshandlungen. 
III, 
#ll miE an: Einfluß des Ruhens elner gutsherrlichen 
Gerichtsbarkelt auf den Gerichtsstand. X, 75. Gt. der 
App. -Gerichts-Assessoren, welche zugleich Wechsel- 
awpellationsgerichts-Nache sind, in bürgerl. u. strafrechtl. 
Fällen. VIII, Gt. des Arrests. III, 113. Wird 
dieser Gt. zulc Melaxation des Arrests zu Folge Kau- 
tlonsleistung aufgehoben ? IX, 412. oder durch Konkurs- 
eröffnung vom auswärtigen Gerichte des Schuldners? ib. 
235. GSt. der Dienstboten. IV, 26. des k. Eisen- 
bahnfiskus in persönlichen Klagen. X, 409. des Vis- 
kus bei Realklagen. IV, 358. der Geistlichen. VllI, 
415. insonderhelt der Ordinirten, welche noch nicht im 
gelstlichen Amte angestellt sind. II, 141, 144, IV, 368. 
Gt. der principalen Intervention. 1, 25. V, 277. des 
unlversellen Konkurses. IV, 09. der quteszirten Land- 
Ichter- IV, 406. VII, 144. der Nachklage. IV, 31. 
V, 367. ver diölozirten Hife iere. II, 46. III, 304. G. 
St. für vie in K. UI, 8. 4. Nr. 20 der GO. bestimmte 
Provokation. X, 313. für die Prov. ex lege Diff. bei 
Dlifferenzen über gutsherrliche Bezüge nach abgetretener 
Gerichtsbarkelt. VII, 206. wegen Berühmung eines Hyx. 
Titels. I, 80. GSt. der Hauptklage, wenn der Provokant, 
ebe sie gegen ihn erhoben wird, sein Domizll verändert. 
VI, 40. GSt. der Mitglieder. veutscher Regentenhäu- 
ser. V, 75. GSt. der gelegenen Sache (lorum rei