
84 SGypothoken- u. Wechselbank — Jagdrecht. 
Hypotheken = und Wechselbank: über den f. 5 der 
Statuten der bayr. H. - u. W.B. X, 401. 
SHSypothekforverungen: deren Liquidation im Konkurs. 
IX, 318. Kann die Einrede des mangelnden grundherr- 
lichen Konsenses gegen dieselben von Amtswegen suppllrt 
werden? V, 160 Nr. 6. Einreden des Interzedenten ge- 
gen die mit seiner Bewilligung eingetragene Forderung. 
X, 400. - 
Hyvothekengläubiger: von deren Einlösungsrecht. X, 
76. Ueber das Verhältniß des Schuldners zu dem vieses 
Recht ausübenden Gläubiger. VIII, 271. 
Hypotheklöschung: ist hiezu die Vorlage de# Syp.= 
Briefs oder Nekognitionsschelns, und im Verlustfalle Amor- 
tisirung absolut erforderlich: II, 253. Vgl. auch Hyp o- 
theken-Amt. · 
Hypothektitel: erstreckt sich der im §. 12, Nr. 6 des. 
Hyp.-Ges. bestimmte H.-Titel auf die Alimentationsan- 
sprüche der Ehefrauen? VIII. 93. Zur Anwendung des K. 
12, Nr. 11 bezügllch rückständiger Zinsen von Hyx.-Schul- 
den. IX, 61. Gerlschtsstand zur Provokation wegen Berüh- 
mung eines SHyp.-Titels. I, 80. 
Hypothekvormerkung: zur Erläuterung des §&. 30 des 
HG. J, 223. Sind Aussagen unbeeidigter Zeugen, von 
elnem Gerichts-NRotariate beurkundet, zur Begründung eines 
Antrags auf Hyp.-Vormerkung geeignet? VIII, 95. HVor- 
merkung auf dem Grunde einer Hyp.-Bestellung durch Pri- 
vaturkunde eines Unsiegelmäßigen. X, 10. Kann die Ls- 
schung elner Vormerkung durch Rekurs an den Oberrichter 
bewirkt werden? I, 339, 379. 
Hypothekzinsen: bel deren Einklagung nach §. 52 des 
rE— st das gemelndliche Vermittlungsamt vorher nicht 
anzugehen. I, 333. Die Einklagung des Kapitals nebst 
Zinsen macht den Gläubiger des Rechts nicht verlustig, bei 
längerer Dauer des Prozesses über das Kapital hinsicht- 
lich der Zinsen der letzten 2 Jahre das Verfahren nach 
6. 52 des HG. zu beantragen. II, 10. Ebenso wenig 
wird die Zinseneinklagung nach §. 52 durch Eintragung 
elner Protestation gegen die Kapitalsforderung gehindert. 
ib. Die Elnklagung der Zinsrückstände nach §. 52 des HG. 
findet auch auf den Grund von Partialobligationen au por- 
teur über Antheil an elner Hyp.-Forderung statt. VI, 14. 
Auf Beschwerden in den nach F. 52 des H. zu beurthel- 
lenden Rechtssachen darüber, daß der Unterrichter elne die- 
sem K. zuwiderlaufende Verfügung erlassen habe, ist die 
Bestlmmung der Prozeßges. v. 1819 K. 18 und von 1837 
F. 51 nicht anwendbar. IV, 320. V, 231. 
Jagdrecht: zur Lehre hievon. VII, 331.