
56 Injurienklage — Insinnatlonsmandatare. 
welsauflage Uber mehrere Injurlen das Wort „und“ statt 
voder“ gebraucht wurde. VII, 97. Inkompetenz des Civil- 
richters zur Verhängung öffentlicher Strafen in Injurien- 
sachen. VI, 237. VII, 331. In wie west gehören Klagen 
wegen Ehrenbeleidigungen in denjenigen Gebietstheilen, wo 
das preuß. LR. noch Gesetzeskrast hat, zum beschleunigten 
Verfahren im mündlichen Verhör?: IV, 190. V, 81. In 
wie fern findet in Injuriensachen, wenn nach preuß. Recht 
geklagt wurde, bei gleichförmigen Erkenntnissen ver Vor- 
instanzen eine Revision statt? « 
Injurienklagen, (. unter Injurien. 
Inkompetenzerklärung: über den Ausspruch, durch wel- 
chen sich der Richter für inkompetent erklärt. III, 19. 
Inquirkren: über Zweck und Mittel des Ingquirlrens. IV, 
385, 408 
Insinuation: an Sonn= und kirchlichen Feiertagen. IV, 
51, 111. VII, 336, Note 1. IX, 91. Insinuation von La- 
dungen und Urtheilsverkündungen an Abwesende. IX, 113. 
Insinuation an Verwandte, welche nicht zur häuslichen 
Gemeinschaft gehören. VI, 142 r. 2. Insinuation an 
die Ehefrau des abwesenden Citaten. ib. Nr. 3. an den 
Prokuraträger des Principals. ib. 143 Nr. 4. Die Be- 
sitmmungen der GO. üuber Insinnation an Angehörige 
und Domestiken kommen auch bei Urtheilszufertigungen in 
Anwendung. VIII. 394. Von Insinuationen gerichtlicher 
Ausfertigungen an Partheien, welche einen Anwalt haben. 
u, 290. VI, 316. Wird einer unrechten Person insinnirt 
und läßt sich nicht ausmitteln, wann der Anwalt der be- 
treffenden Parthei das Insinuandum erhalten hat, so muß 
der Empfangsangabe des Anwalts geglaubt werden. Vl, 
144 Nr. 10. Eine Zustellung durch Personen, welche. 
nicht das Gesetz selbst als zuläßige Mittelspersonen bezelch- 
net, ist, als gerlchtliche Zufertigung betrachtet, völlig un- 
wirksam. VII, 401. Insinnationen durch die Post. VI, 144, 
Nr. 8. Insinnation der eine Prozeßstrafe verhängenden 
Entschließungen. IX, 362. Insinuationen im Wechselpro- 
zeß. Ul, 149 Nr. 3. Aufhebung verhängter Strafe wegen 
verzögerter Erkenntuiß-Insinuation. VII, 235. 
Insinuationsbescheinigung: dazu ist bei Zufertigung 
der Erkenntnisse ein Botenbuchertrakt oder eln Rezepisse hin- 
reichend. V, 47. Postscheine, welche nicht zum Ins.-Nach- 
wels genügen. VI, 144 Nr. 9. Vom Beweise gegen Bo- 
tenbuch-Einträge. I, 96. 
Insinugationsmandatare: üÜber deren Rechtsverhältniß 
8 ihrenn dandanten und vie Gebühren derselben. U, 221. 
irb bei erneuerter Klage kein anderer IM. bestellt, so 
bewendet es bei der frühern Aufstellung. VI, 143. Nr. 5.