
Kaufmaͤnnische Geschäfte — Klrchenbaulast. 61 
Kaufmännssche Geschäfte: vertritt bei solchen unter 
Kaufleuten der Vermerk in den Hamelsbüchern die Stelle 
des schriftlichen Vertrags? (Pr. R.) IX, 353. 
Kaufmanus-Konti: über deren Verjährung nach bayr. 
Recht. IX. 368. 
Kaufmannswaaren: über das beßfallsige Separations- 
recht beim Konkurs IV, 232. 
Kaution im Prozeß: kann vor Leistung der von einem 
Ausländer zu bestellenden Kaution die Antwort auf die 
Klage noch ferner verweigert werden? V. 134. Die Re- 
gel, daß von Inländern keine Kaution gefordert werden 
kann, leldet auch wegen Unansäßigkeit und schlechten 
Leumunds keine Ausnahme. U., 55. Gewerbsansäßigkelt 
ohne Grundbesitz befreit nicht von der Kautionspflicht. I, 
92. Es ist bezüglich der Kantiongleistung wegen der Nach- 
klage gleichviel, ob der Vorbehalt der letztern im Tenor 
over den Gründen des Erkenntnisses erwähnt wird. Il, 220 
Nr. 1. Dem Beklagten ist wegen der Nachklage nur in 
so weit, als viese nach ihrem Betrage wahrscheinlich ge- 
macht ist, Sicherheit zu leisten. U. 230 Nr. 2. Dle Zu- 
lassung zum Armenrecht schließt die Kantionslelstung nicht 
aus. ib. Nr. 3. Ungeborsamsverfahren im Kautionspunkt. 
I1., 231 Nr. 4. Kautionspflicht des im Possessorium Sic- 
genden. X. 234. 
Kerbhölzer: über Beweisführung durch dieselben. X, 385. 
Kindbettkosten: sind nicht unter den Kindesalimenten be- 
griffen. l, 308. . 
Kinder:über-AnsprüchederEtbschaftöglüubigerunabge- 
fundene Kinder. IV, 369. Erziehung der Kinder aus ge- 
schiedenen Eben. VII. 74. Zur Lehre von der persona 
standi in jucli io bezüglich der Hauskinder. Ul, 200. Klag- 
sachen gegen minderjährige Hauskinder. VIII, 108. Wirkun- 
gen der Grunvabtheilung zwischen Aeltern und Kindern 
nach fränkischem Recht. Ul, 26, 118, 135, 139. S. das 
Nähere unter fränkisches Recht. Zur Lehre vom Vor- 
zugsrecht der Kinder des Gemeinschuldners. Ul, 336., Ue- 
ber die Rechtsverhältnisse bezüglich der außerehelichen Kin- 
der, s. uneheliche Kinder. 
Kindermord: Beltrag zu dieser Lehre. V, 369, 385. Ta- 
belle über die Bestrafung des Kindermordes. ib. 390. Be- 
merkungen hiezu. 392. 
Kindervermögen, s. Muttergut. Pekulien. 
Kirchen baulast: Rechtsstreitigkeiten über die Baulast bei 
protestantischen Kirchenstiftungen sind da, wo das bayr. Land- 
recht gilt, nicht nach diesem, sondern nach dem gem. prot. Kir- 
chenrecht zu beurtheilen. U, 285. Ist ver Patron im Falle 
der Unvermögenheit des Kirchenärars zur Baulast verbun-