
Litigioͤse Sachen — Mandatsprozeß. 71 
bayr. Rechte, X, 304. Ueber den Zehent nach bahrl- 
schem Nechte. (Verf. ungenannt) VII, 76. Das Zehent- 
recht in Vayern, a. d. Quellen entwickelt. (Verf. unge- 
nannt.) IX, 416. Zentner Erläuterungen über die Rechts- 
mittel der badischen Prozeßordnung mit elner Anleitung 
zu mündl. Vorträgen und einem Anhang über die neue 
Gesetzesvorlage. IX, 303. 
Litigiöse Sachen: von der Beranßerung, Insbesondere der 
Cession litig. Forderungen. X, 
Litisdenunttation, s. .Kzaneiguns. 
Litiskonsorten, s. Streitgenossenschaft. 
Litiskontestation, s. Streiteinlassung. 
Litispendenz: deren Wirkung. I. 40. Einrede der Lltis- 
pendenz. V, 160, Nr. 
Litisreassumtion: !m deren Beschaffenhelt. I, 63. Von 
Bescheinigung der Besitznachfolge zum Zweck der Litlsreas- 
sumtion, ib. 214. Uebernahme des vom Pächter wegen 
Gerechtsamen des Pachtguts geführten Prozesses von Seite 
des Verpächters. ib. 205. 
Locatio conductio eberis: zur Lehre hievon. VI, 176, 
Locus regit actum. VIlI, 
Lotationberkenntnisse, prioritätterkenntnisse= 
Löschung, s. Hypothekenamt. GSyp.-Löschung, 
Lotto-Kollekteur: haftet er für elnen Gewinn, der auf 
ein Spiel gefallen ist, das auf seinem Komptoir besetzt, 
von ihm aber in die Spiellisten nicht eingetragen worden 
ist? II, 353. Vgl. auch I, 218 
v. Luz: blemungedireftor in Ansbach: Erinnerung an den- 
selben. VI, 76, Note 1. 
Magistrate: über die Formen maglstratischer Prozeßschrif- 
ten. VI, 107. 
Mag istratsräthe, rechtskundige: über deren Gebühren in 
Gemeinde= und Stiftungs-Prozessen. II, 347. 
Malnzer-Recht: schriftliche Form der Verträge über Im- 
mobllien. IX, 33. 
Mäkler:; über deren Wechselfähigkeit nach prauf. Recht. 
V, 323. Zur Lehre von Mäklerdiensten. I, 
Mandate: zur Abstellung von Attentaten. I, 5 Von der 
richterllchen Verfügung auf unerhebliche Einwendungen ge- 
gen bedingte Mandate, insbesondere im Merkantilverfah- 
ren. VIII, 81. Mandatum cum — Mand. sine clausula. 
VIII, b-% Das Mandat vertritt die Citatlon. V, 207. 
Mantlatum de revertendo: Kompetenz zu dessen Irkassung 
(Pr. R.) IX, 296. 
Manpvatskünvigung von Seite des Anwalts. IX, 45. 
Mandatsprozeß: Unterschied zwischen bedingten und un- 
bedingten Mandaten. VI, 93. Bebingter Mandatsprozeß