
Mamifestatlonseld — Merkantllrecht. 
wegen gutsherrlicher Forderungen. IX, 333, Nr. 3. Be- 
schwerde gegen Einleitung des Mandatsprozesses. V, 207. 
Manifestationseid: dessen Verhältniß zum Editlonseid. 
„ 272. Kann er den Dienstboten des Erblassers zuge- 
mutbet werden? III. 310. ME. beim Zwangsnachlaßver- 
gleich. I, 145. VIII, 281. Er kann dem Schuldner auch 
außer dem Falle eines Debit= oder Gantverfahrens aufge- 
tragen werden. II, 187. Kann der Schulrner schon im 
Laufe des Präliminarverfahrens zum Konkurs zur Lel- 
stung des ME. angehalten werden? VII, 209. Verfah- 
ren und Folge wenn der Kridar die Leistung des ME. 
verweigert. III. 319. 
Mannalakten: über das den Anwälten an den M. zu- 
stehende cetentionsrecht, insbesondere bei einem gegen den 
Klienten eingeleiteten Debitwesen. VII, 333. 
Melneid: in wie fern ist dessen Thatbestand in dem Falle 
gegeben, wenn der Anzeiger auf seine Aussage beeidet, 
falsche Anzeige eines angeblich vorgefallenen Verbrechens, 
jedoch ohne Richtung gegen eine baimmtte Person, erstat- 
tet? V. 113. Welcher Beweis ist zur retlractatio jura- 
menti ex copite perjurü erforderlich: IV, 333. Nr. 28. 
Meineidige: über Eideszuschiebung an Meineidige. J, 163. 
Meineidsverwarnung: über Zuziehung von Gelistlichen 
hiebei. II, 85. Findet die im S. 48 des Prozeßges. v. 1837 
vorgeschriebene richterliche Admonition auch bei jenen Leu- 
ten statt, bei welchen nach der GO. XIIL, 8. 1 in fine 
elne Belehrung wegen der Partheieneide nicht erfordert 
wird? VI, 90. « 
Menschenfreundliches. V, 105. 
Merkantilforderungen: können sie im Wege der Klage 
auch bei dem ord. Rlchter geltend gemacht werden, und 
wird dieser ex prorogat. kompetent, wenn sich der eklagte, 
ohne die Einrede der Inkompetenz vorzuschützen, auf die 
Klage einläßt? X, 398. 
Merkantilgerichte: über die handelsgerlchtliche Belangung 
der Erben wegen der von ihrem Erblasser kontrahirten 
Merkantllschulden. VIII, 353. Erlöschung der handelsge- 
richtlichen Kompetenz in Folge eingetretener Novation von 
Merkantilforderungen, oder desfalls zu Stande gekommenen 
Verglelchs. ib. 357. · 
Merkautilpkozeß:UnzulåßigkeitderStreitverkütidtgungan 
Nichtmerkantilfähige im Merkantilprozeß. X, 189. Von 
der richterlichen Verfügung auf unerhebliche Einwendungen 
egen bedingte Mandate, insbesondere im Merkantilver- 
gegeen. VIII, S1. . 
Merkantilrecht: prakt. Bemerkungen aus dem Wechsel- 
und Merkantilrecht. II. 215, 247.