
74 Nachklage — Nachlaͤsse 
des Ablebens der Frau zwar noch nicht slegelmäßlg war, 
aber es vor der Mluszeichnung geworden ist. 343, 
2) Müßen die vom siegelmäßigen Vater beigezogenen Ver- 
wandten selbst siegelmäßig sein? 344. 3) Sind sämmtliche 
Verwandte beizuzieben, oder nur ein Theil davon, welche 
und wie vieler 346. 4) Ueber die MGuszei unung ist 
eine Urkunde auszufertigen. 310. 5) Der Spezialkurator 
hat von der geschehenen Muszeichnung der Obrigkeit 
Anzeige zu erstatten. 351. Ist das Gericht berechtigt, vom 
siegelmäßigen Vater selbst Nachweise und Vorlagen zu ver- 
langen? ib. IX, 157 — 160. In wie weit steht dem 
Gericht eine materielle Kognition zu? VIII,359. 6) Rechte- 
mittel, wenn über die Auszeichnung Irrungen entsteher. 
360. Ill) Hypothekarische Versicherung des Mutterguts. 
361. X, 375. 1) Wer hat dafür zu sorgen? VIII, 362. 
2) Depffallsige kaaßregeln. 363. a) Kann vorläufig dio 
Eintragung einer Protestation begehrt werden? 364. Läßt 
sich eine Vormerkung bewerkstelligen? 365. IV) Sonstige 
Sicherheitsmaaßregeln. 373. 1) Umschreibung der zum 
M. gehörigen Immobilien und Aktiva auf den Namen 
der Kinder. 374. 2) Verbot an den Vater wegen Ver- 
äußerung der Pekuliarsachen und eigenmächtige Prozeßfül- 
rung. 374. 3) Was ist zu thun, wenn der Vater in 
Vermögensverfall geräth? 379. V) Surrogat der hypo- 
thekar. Versicheung. I) Kann sich der Vater von der- 
selben durch Deponirung von Staatspapieren befrelen? 
385. 2) In welcher Art kann das Anerbieten einer surro- 
girenden Sicherheit auch vom Käufer eines mit einer Hy- 
pothek für das MG. belasteten Grundstücks ausgehen? 389. 
à Die mit einer Hyp. wegen des MG. belasteten Immo- 
bllien dürfen, wenn sie der Vater verkauft, ohne ein Surro- 
gat zu stellen, von der Syp. nicht befreit werden. 390. 
4) Wenn der Vater, welcher keine Immobilien besitzt, frei- 
willig durch Deponirung von Staatspapieren Sicherheit 
lelsten will, darf das Gericht ein solches Anerbieten ablel-# 
nen2 392. — Vom Frrthum bel Regulirung ves Mutter- 
guts. I, 252. Muttergut im Konkurs. IX, 281. S. auch 
III 336. 
Nachklage: was ist Nachklage? I, 252. Gerichtsstand der 
Nachklage. IV, 31. V, 367. Kann elne versäumte Einrede 
im Wege der Nachklage noch geltend gemacht werden? l, 
127. insbesondere, wenn sie im Erekutivprozesse nicht vor- 
gebracht wurde? I, 89. Kaution wegen der Nachklage. II, 
5n . Zahl frist 1) Kommt bei dem 
Nachlässe und Zahlungsfristen: ommt 
4 der Gläubigermehrheit bewilllgten Nachlasse vie selbst- 
verschuldete Jahlungsunfählgkeit des Schuloners in Be-