
Nachsteuersachen — Nebenverantwortung. 75 
trachtung 7 I. 137. 2) Darlegung des Aktiv= und Pas- 
siostandes — Manisestationseid. I, 145. — Der Manif.= 
Eid kann auch von einem Gläubiger verlangt werden. 
VIII, 281. 3) Die Erklärung der Matorltät, das bessere 
Glück abzuwarten, bindet die Uebrigen nicht. I, 152. 4) Dem 
Zwangsnachlasse nicht unterworfene Forderungen und Prä- 
stationen. 153. 5) Gleichheit des Betrags und der Moda- 
lität für alle Gläubiger. 154. 6) Anwendung hieron 
auf Divivenden. 154. 7) Bei Differenzen über das Vor- 
zugsrecht ist vie Priorität Präjudizialpunkt. 156. 8) Das 
Rangverhältniß der Gläubiger kann nicht durch Stimmen- 
mehrheit festgesetzt werden. 156. 9) Zwangsnachlässe bei 
Verlassenschaften. 157. 10) Auch nach erkanntem Konkurs 
oder erlassenem Prioritätsurtheil kann ein Zwangsnach- 
laß statt finden. 157. 11) Größe des erzwungenen Nach- 
lasses im Verhältniß zum Nabrungsstand des Schuldners. 
101. 12) Erceptionsrecht der Dissentienten, und auch des 
Schuldners. 169. 13) Die Rechtswohlthat des Nachlaß- 
vertrags kaun auch als Einrede geltend gemacht werden. 
170. 14) In wie fern wird durch den Antrag auf Nachl. 
u. Fristen die Erekution sistirt 171. 15) Proviforische 
Sicherheitsmaaßregeln. 171. 16) Nichteinbaltung der Fri- 
sten entbindet die Gläubiger. 173. 17) Unwirksamkeit ge- 
heimer Verträge. 173. III. 9. VII, 233. 18) Vorbehalt 
der Nachforderung. l, I74. 10) Kann der Bürge auf 
Zahlung ver unfreiwillig nachgelassenen Prozente belangt 
werden? 174. 20) Beschwerde wider Abweisung des An- 
trags auf Zwangsbeitritt steht blos dem Schuldner zu. 
175 
re 
Nachsteuersachen: Kompetenz in solchen. I, 144. 
Nachträge zum Kommentar über dle GO. s. Kom- 
mentar. 
Näherrecht: der beiderseltlgen einstanbsberechtigten Ver- 
wandten belm Verkauf elnes Guts, welches zwei Bauers- 
el elente pro indivichno besaßen, nach bayr. Recht. VII, 
300. Verjährung des Näherrechts. VIII, 381. Wird 
durch Vermögenslosigkeit des Retrahenten die Ausübung 
des Näherrechts ausgeschlossen? ib. Ueber Begründung 
der Retraksklage. II, 304. 
Naturalleistungen: deren Werthsvergütung. VII, 90. 
Nebenabreden: die Vorschrift ves preuß. Rechts von Un- 
wirksamkelt mündlicher Nebenabreden bei schriftlichen Ver- 
trägen kommt nicht in Anwendung, wenn eine Simulation 
der beurkundeten Verabredung behauptet wird. II, 230. 
Rebenverantwortung: Mittheilung ver Appellation zur 
. u. Frist zur Abgabe der NV. VII, 90, 337. Finvet 
bei der Berufung des Gemeinschuldners gegen Konkurs-