
80 Obrigkeit — Paplerhandel. 
Obrigkeit, s. Widersetzung. 
Obstzehent: gehört er unter jene Streitgegenstände, welche 
elne Schätzung zulassen? X, 364. 
Oedlungen: Begriff hievon.- VIII, 282. Hutrecht auf Oe- 
dungen. l, 318. , 
Deffentlichkeitu.Mündlichkeitdechchtdpsicgc.lX,l, 
32 u. Beilage zu Nr. 6. 
Offizialanwälte, s. Armenpartheisachen. , 
Offlzicrc:GckichtgstandderbislocirtenOfsiziere.ll,46. 
lll,304.Findctdichkvrdir.v.1l.Juni1816,dckein 
Civilsachen gegen Militärpersonen anzuwendenden Gesetze 
betreffend, bezüglich persönlicher Klagen gegen Oifiziere 
auch in der Pfalz Anwendung? VIII, 257. IX, 235. Fa- 
milienverhältnisse der Offiziere sind nach bayr. R. zu be- 
urtheilen. V, 61. Injurienklagen gegen Offizlere. X, 155. 
Offiziers-Wittwen u. Waisen: deren Pensionsan- 
sprüche sind Justizsachen. VIII, 156. 
Ordnungsstrafen, s. unter Disecipllnarstrafe. ç 
Ort: locus regit actum. VIII. 16. Ueber Angabe des Zah- 
lungsorts in der Schuldurkunde. I, 326. 
Pächter: lann durch Leistungen desselben der Besitzstand 
elner Reallast gegen den Verpächter abgeleitet werden7 I, 
38. Uebernahme des vom Pächter wegen der Gerechtsame 
des Pachtsguts geführten Prozesses von Seite des Ver- 
pächters. I, 205. 
Pactum de quota litis: findet dessen Verbot auch außer 
dem besondern Verhältniß zwischen Advokat und Klienten 
Auwendung? II, 218. - 
Papiere au porteur: Zulässigkeit des Erekutivprozesses 
aus Partialobligationen au porteur. Vl, 12. Ingleichen 
des Verfahrens nach H. 52 des Hyp. Gesetze# wegen Zins- 
rückständen auf den Grund der Vorlage solcher Obligatlo- 
neu. ib. 14. Von Vindikation der Schuldbriefe au porteur. 
X, 69. Von der Vollstreckungsart bei Verurtbeilungen 
zur Lieferung einer Quantität vertretbarer Sachen, bestehend 
in Bankaktien, zu einem bestimmten Kurse. VI, 393. 
Paplerhaudel: zur Lehre von der mora accipiendi in 
Bezug auf Prozesse über Eisenbahn-Aktien. III, 407. Klage 
auf Rursdifferenz aus Lieferungsverträgen über Papiere 
au porteur, insbesondere Eisenbahn-Aktien. VI, 415. Die 
Einrede der enormen Verletzung Freift hiebei nicht Platz. 
ib. 416. Erlöschungsklausfeln bei diesen Geschäften. VI, 
398. Täuschung des einen Kontrahenten durch den andern 
über den Tageskurs. VI, 416. Sind die Verkäufer von 
Elsenbahnaktien, wenn sich die Aktlengesellschaft vor der 
Abtlenemission wieder aufgelöst hat, verpflichtet, den Käu- 
fern das empfangene Aglo zurückzuerstatten? VII, 243.