
84 Preusiisches Recht. 
ob' unlirie Kluder von lbren Stlefältern auf den Pfllcht- 
tbeil beschränkt werden können? VII, 164. Zur Lehre über 
Erbschaftsanfall u. dessen Folgen. V, 305, 326, 344. 
Ein blos aus Schulden bestebender Nachlaß ist keine Erb- 
schaft. N, 206. Erziehung der Kinder aus geschiedenen 
Ehen. VII, 74. Erwerbung der Grundgerechtlgkeiten 
durch Verjährung. VIII. 331. Ueber die Haftungs- 
verbindlichkeit des Staats für Handlungen oder Un- 
terlassungen der Beamten, insbesondere der Stiftungê-Ar- 
ministratoren. IX, 315. Ueber Beweiskraft der Handels- 
bücher. VIII, 175. Ueber die Wirksamkeit außergerichtl. 
schriftl. Immobiliarverträge. III. 177. Ueber Re- 
mission, Kompensation u. Retorsion der Injurien. III, 
369, 389, 391, 303, 401. V, 318. Zulässigkeit der In- 
jurlen-Klagen bei Beleidigungen von Beamten in Amts- 
sachen. VI, 239. Vertritt bei kaufmännischen Geschäften 
unter Kaufleuten der Vermerk in den Handelsbüchern 
die Stelle deß schriftlichen Vertrags? IX, 333. Zu Tb. I, 
Tit. 16 S. 350 über Kompensation. IV, 131. Uceber 
Pupillengelver-Ausleihung gegen hyp. Sicherheit. IV, 
356. Schmerzengeld. III, 30. Zur Lebre von der 
Rückgabe oder Mortifizirung der Schuldurkunde nach 
gelllgter Schuld. V, 153. Außereheliche Schwän- 
gerung: a) Besteht bezüglich der Entschädigung der Ge- 
schwächten ein Unterschied zwischen Abfindung u. Ausstal- 
tung? II. 319. b) Ueber das Verhältniß des pr. R. zur 
bayr. GO. bezüglich der einen nothwendigen Eid begrün- 
denden gesetzl. Vermuthungen in Schwängerungssachen. IV, 
38. Zu 8. 1080 Tit. 1. Th. U, den Zeitpunkt der Nie- 
derkunft betreffend. I, 159. Ueber Bescholtenbeit, s. o. 
Von der Verjährung der Klage, betreffend Ansprüche aus 
ausserehelicher Schwängerung. VIII, 177. Testamente: 
a) Von der Form des gerichtl. Testaments eines Anal- 
phabeten. Il, 257. b) Können gerichtl. Testamente oder 
Kodizille von einem Funktionär ausgenommen werden 2 VII, 
80. c) Ueber die Publikation wechselseitiger Testamente. 
VI, 289. Uneheliche Kinder: a) Kompetenz zur Ent- 
scheldung, ob dem außerehelichen Vater das Kind zur Er- 
zkehung u. Verpflegung zu überlassen sey. I, 101. b) Ist 
das dem Vater Th. 1I. Tit. 2. §. 622 gestattete Wahlrecht 
nur auf ven Fall beschränkt, wenn der aussereheliche Vater 
dle Erziebung u. Verpflegung unmittelbar selbst zu besorgen 
vermag? ib. 418. c) Dieses Wahlrecht sleht auch den väter- 
lichen Großältern bei eintretender subsidiärer Alimentallons- 
pflicht zu. ib. 419. Verhältniß des pr. R. zur bahr. G. 
über Formder Vergleiche. I, 239. Verträge: a) Ver- 
tragsabschluß durch Korrespondenz unter Personen die an