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demselben Orte wobnen. VI, 410. b) Von Unwirksamkelt 
mündlicher Nebenabreden bei schriftlichen Verträgen. I, 236. 
e) Verträge über Immobillen, s. o. Jumoobiliarvertrsge. 
Wechsel: a) In wie fern begründen Wechsel, denen die 
Weileren mangelt, den Erekutieprozeß? IV, 73. b) 
Kann auf einen mit dem Datum versehenen Wechsel. wo- 
rin der Anfang der Zahlungszeit nicht speciell ausgedrückt 
ist, im Wechselproceß geklagt werden? V, 34. c) Gelten 
bei eigenen Wechseln Refpekttage? VIII, 267. Ueber Wech- 
selfähigkeit. V, 321. Einspruch gegen Wiederver- 
gehelichung wegen noch nicht geschehener Vermögens- 
auseinandersetzung. VIII, 223. Kompetenz zur Untersagung 
der Wiederverehelichung geschiedener Ehegatten. VII, 414. 
Prloritätserkenntnisse: über deren Verkündung u. Be- 
rechnung der Nohfest. bei (Berufungen gegen dieselben. 
VII, 319. IX, 45. 304. 
rn 3 Me 4 . * §. 3, Nr. 3 über das in An- 
sehung der dem Kridar zugeschickten Kaufmannswaaren statt 
findende Separationsrecht. IV, 232. VII, 360. Zu F. 12, 
Nr. 3. wegen Alimentenforderungen. IX, 276. Zu 8. 12, 
Nr. 6 u. 7 über das Vorzugsrecht der Rückstände von 
Staatsabgaben u. Reallasten aus den dem Konkurse nächst 
verhergegangenen zwei Jahren. II, 201. Zu 8g. 13 aus 
welcher Masse stud die Posten erster. Klasse zu zahlen IX, 
280. Zu 8. 16 wegen des Verrecht der Hyp. Zin- 
sen. IXX, 61. Zu #F. 21, Nr. 1. Aktivforderungen als 
Faustpfand. x, 283. Zu 7 p1 Nr. 1. Vorzugsrechte 
der Kinder des Gemeinschuldners. Ul, 336. Insonderbeit 
vom Muttergut im Konkurse. IX, 284. Zu S. 23, Nr. 8. 
Voraussetzungen des Vorzugsrechts wegen erlangter Aus- 
pfändung oder Immission. X, 208. Ueber Anwendung des 
K. 31 der PO. wegen der Konkurskosten. IX, 279. 
Prloritätsstrelte: finden bei Limweisungen in Gehalts 
abzüge nicht statt. UI. 76, 367. IV, 
Prlvilegirte: deren Gerichtsstand ¾o We in den 
Hanggerichtsbeieken Erlangen, Herzogenaurach und Mkt. 
Erlbach. II. 225. 
Probe: uals 723 nach Probe. I, 307. 
Prodigalttätserklärung: Verfahren hiebei. VIII, 20. 
Kompetirt zur Kuratelbehoͤrde. IX, 329. 
Produktionstermin: dessen t kann noch in 
demselben nachgesucht werden. J, 79. 
Professor: stebet einem Dritten ohne Zustimmung des 
Professors das Verlagsrecht oder die Herausgabe der von 
letzterm gehaltenen Vorträge zu, u. begründet ein solches 
Unternehmen für den Professor ein Klagerecht auf Scha- 
vvenser I. 335, 348, 352, 364. VI, 188. Müssen sich