
92 Restitutio in integrum. 
suchs. ib. 178. Ueber den Noveneld und die Angabe der 
Zelt über Aussindung der Nova. V. 76. Natur des No- 
veneids. VIII, 305. Beweicmittel, welche rechtzeitig bekannt 
seln konnten, sind keine Nova. II. 330. Beweismittel und 
Thatumstände, welche als Nova zu betrachten sind. VI, 
269. VIII, 395 Nr. 3. Wieveraufgefundene Partikularge- 
setze als Nova. VI, 385. Ueber Zuläßigkeit der Stellung 
neuer Beweisartikel. VI, 195. VII, 272. VIII, 399 Nr. 7. 
Ist vas Erbieten des Rest.-Suchers zum Erfüllungseid zu- 
läßig, wenn er slch in der ursprünglichen Beweisantretung 
zu diesem Eide nicht erboten hat? VI, 201. Gegenbeweis gegen 
das Rest.-Gesuch. ib. 201. In wie fern kann der Erbe 
gegen ein für seinen Erblasser ungünstig ausgefallenes Er- 
kenntniß NRestitution suchen ib. 197. Rest. wegen nach- 
thelliger Handlungen oder Unterlassungen des Anwalts. 
IV, 13. Dem Antrag auf rest. c. S. der Minderjährl- 
gen oder ihnen gleichgestellten moralischen Personen wegen 
Nachlässigkeit ihres Vertreters muß die erfolglose Auskla- 
gung des letztern vorhergegangen seyn. I1. 17. Welche Un- 
terlassung begründet eine solche Restitution? ib. 18, Nr. 2. 
Von welchem Zeitpunkt an läuft die desfallsige Frist? ib. 
Nr. 3. Gibt es eine Restitution gegen Versäumniß der Frist 
zur rest. c. Sent? ib. 19 Nr. 4. Von der Rest. wegen 
unterlassener Verwahrung gegen nicht appellable Zwischen- 
bescheide. ib. 20 Nr. 5 und G. 300 Note 1. Von dem 
Falle, wenn die Rescission eines Endurtheils durch An- 
fechtung des vorausgegangenen rechtskräftigen Interlokuts 
bewirkt werden will, und zu dem Ende mit der Berufung 
incidenter die Restitution c. laps. fatal. und c. sent. zu- 
gleich nachgesucht wird. 1, 390. Ueber Restitution, welche 
ineidenter mit der Appellation nachgesucht wird und dle 
Behandlung der desfallsigen Nova. I, 68. Wenn ein mit 
der Appellation inciclenter ex novis angebrachtes Rest.= 
Gesuch zur ersten Instanz verwiesen wird, so läuft die Frist 
zu dessen Anbringung daselbst erst a die publ. des ober- 
richterlichen Urtheils. V, 191 Nr. 4. Die Rest.-Wohltbat 
steht ven Gemeinden ganz allgemein zu. IV., 8 Nr. 3. 
Restitutio c. laps. Fatalium aut termini hrae- 
jullicialis: Dahin gehört die Rest. gegen Rontumazial- 
und Desertions-Erkenntnisse. V, 190 Nr. 1. Wo ist die 
Rest. c. laps. term. praejud. nuchzusuchen? IV. 415. Frist 
zur Anbringung des Rest.-Gesuchs nach §. 38 der Novelle 
v. 1837. VIII, 47 Nr. 1. Erfordernisse der Rest. nach die- 
sem Gesetze ib. 31. Rest.-Frist bei moralischen Personen. 
1. 20 (Nr. 6), 399 Note 1. II, 194. Rest.-WobltLat der 
Gemelnden. W, 8, Nr. 3. Rest. gegen Versäumniß der 
Bernfungefrift. N, 128. SErist zur Anbringung des des-