
Retentlonsrecht — RKerision. 93 
fallsigen Rest-Gesuchs, wenn erst durch das Erkenntulß die 
Versäumung erfahren wird. V, 191, Nr. 3. VIII 47, Nr. 1. 
Der Fiskus kann, nach stillschw. Verzichte auf die Der- 
fung, kein Rest. c. laps. satul. begehren; auch der Wechsel 
in der Person des ärarialischen Vertreters ist kein Rest.= 
Grund. 1., 58, 59. Für die Incivent-Rest. zur Nachtra- 
gung neuaufgesundener Beweise macht es keinen Unterschied, 
ob das Bewelsverfabren durch Beweisanticipation oder 
Beweisinterlokut eingeleitet wurde. IX, 415, Nr. 10. Eine 
Rest., veren Bewilligung der Gegner des Rest.-Suchers 
beantragt, kann nicht verweigert werden. VII. 320. Ver- 
hinderung der Fristeinbaltung durch Ermangelung der Post- 
verbinrung als Rest.-Grund. VIIII. 47 Nr. 2. Unkunde 
Mlusichtlich des Postenlaufs gilt nicht als Rest.-Grund. IX, 
128. Atteste zur Bescheinigung der Verhluderung durch 
Krankbeit. V, 191, Nr. ö. Bescheinigung des Rest.-Grunds 
durch den Eid des Imploranten. VII, 139. Als Restitu- 
tlonsgründe gelten a) verzögerte Beigebung eines Offzial- 
anwalts; b) zu spät gestattete Akteneinsicht; c) nurlchtige 
Insinuation; d) unterbliebene Specialladung eines bekann- 
ten Gläubigers im Konkurs; e) Nlchtbekanntmachung des 
Inhalts der Zirkularladung an Analpbabeten; s) Ver- 
wechslung der Fahr= mit der Briefpost bei rechtzeitiger 
Aufgabe. V, 192, Nr. 6. 6) Ungenauigkeit bei Ladungen 
zum Publ.-Termin. II, 299. h) Arglist des Gegners. In 
biesem Fall beginnt die Rest.-Frist a dato der hievon er- 
langten Wissenschaft. V, 110 Nr. 2. Ist Irrthum bezüg- 
lich des Insinnationstags ein Rest.-Grund? I, 319. Un- 
richtige richterliche Belebrung der Parthei über das Beru- 
fungsfatale ist kein Rest.-Grund. VI, 221. Rest. c. laps. 
term. prnejud. in Wechselsachen. III, 152, Nr. 6. 
RKetentionsrecht: der Avdvokaten bezüglich der Manual- 
akten. VII, 333. Ueber Berechnung der Berufungssumme 
bei dem Retentionsrecht. V, 262. 
Retorsion: bei Injurien. I, 104, insbesondere nach preuß. 
Recht. Ul, 389, 391, 394. 
etraktsklage: von deren Begründung. Il, 364. 
Reue: bei Tauschverträgen. (Eichstädter Recht.) IX, 309. 
Reue, thätige: beim Diebstahl. IV, 196, 198. VIII. 373, 
Nr. 10. In Bezug auf den Wilddiebstabl. II. 93. Bel 
der Unterschlagung. X, 217. Vei der Amtsuntreue. VI, 388. 
Reoision: ist sie zuläßig, wenn der Unterrichter die Klage 
wegen Inkompetenz a m. abgewiesen hatte, und das Ober- 
gericht deren Verhandlung anordnete ? IX, 337. X, 127. 
Wenn in erster Instanz auf Beweis erkannt wurde und 
die zweite Instanz, welche die Sache zur def. Entscheldung 
geeignet findet, aber nur in der Art erkennt, daß die Be-