
Speelalladungen — Staatoschuldengesetz. 101 
dem Ausdruck „damlt nach Bericht zu verfahren zu ver- 
stehen 7 IX, 298. 
Specialladungen: welche im Konkurs erforderlich sind. 
148. 
Specialuntersuchung: findet, wenn die zur Abwendung 
derselben unternommene Vertheidlgung vom Kriminalge- 
richt 1 Inst. abgewiesen wurde, noch ein Rechtsmittel zum 
Krlm.-Gerlchte II Inst. statt? II, 261, 269. 
Spolium: dessen Begriff und hlernach sich bestimmende 
Voraussetzung der Spolienklage nach bayr. Recht. 1, 247. 
Diese Klage findet wegen Verweigerung von Gchaltszah- 
lungen nicht statt. I, 210. 
Spousallen, s. Eheverlöbnisse. 
Staat: üÜber dessen Haftung für unerlaubte Handlungen 
seiner Beamten. I, 217. X, 161. Dessen Haftungsverbind- 
lichkelt für die Handlungen oder Unterlassungen der von 
ihm aufsgestellten Beamten, insbesondere der Stiftungsab- 
Haberssren nach preuß. Recht. IX, 315. Vergl. auch 
iökus. 
Staatsabgaben: in wie fern sie Gegenstand elner Cloll- 
rechtssache sind 7 I, 151. Vorzugerecht der Rückstände von 
Staatsabgaben. II, 201. 
Stantsdiener: was ist im Sinne des §. 25 der Bell. 
IX zur VU. unter dem Auodruck „Diensteskategorle“ zu 
verstehen? IX, 301. Ueber definitlue und provisorische An- 
stellung. I, 219. Was ist ständiger Gehalt im Sinne des 
K. 20 des IX. Evikts 7 VII, 143. Provisorische Anstellung 
resp. Beförderung im Gegensatz der Ernennung zum Ver- 
weser. ib. 156. Von provisorischer Beförderung der Ver- 
waltungsbeamten nach dreijährigem Staatsdienste. ib. 375. 
Ansprüche der Staatsdlener aus allg. Brsoldungsregula- 
tiven. ib. 112. Deren Klagerecht bezüglich instruktions- 
mäßig bestimmter Vergütungen für außerordentliche Dienst- 
leistungen. V, 349. Ueber das Verbot des Realltäten- 
Erwerbs der Staatsbdiener im Amtöbezirke. II, 256. IX, 317. 
Staatsdlener-Pragmatitk, s. Pension. 
Stgatskasse: deren Haftung für Depositen, s. Depo- 
ten. 
Staatspaplere, s. Paplere au porteur. Papier- 
handel. 
Staatsrecht: dessen Normen können auch in Clvilstreit- 
sachen zur Anwendung kommen. I, 207. 
Staatsschuldengesetz: von Zuläßigkeit der Restlitution 
gegen Versäumung der im Art. 3 des Gesetzes v. 1. Juni 
1822 festgesetzten Anmeldungsfrist. 1V, 113. V, 401. Zu- 
läßiglelt der Eivesdelation zum Beweise der rechtzeltigen 
Aubringung der Forderung nach dem Art. 3 cit. X, 158.