
Tabelle — Umlagen. 105 
Tabeile zum tayr. Landrecht. I, K. 3, 8. 2, Nr. 9. 
384. 
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Recht. IX, 309 
Taxation, (. Schätz 
Tar- u. erlim#ns:: wkederholter Erkenntnisse. X, 
251, 415. 
Terminsverlegung: kann sie in der zur Urk.-Produk= 
tion angesetzten Tagsfahrt selbst noch kachaesücht werden? 
I, 79. Ist die Bestimmung des F. 32, Abs. 1 des Proz.= 
Ces. v. 1837, wonach vie Verlängerung einer Frist oder 
die Verlegung eines Termins ohne Zustimmung des an- 
dern Theils nur einmal statt findet, auch von nicht pe- 
gpisfrinten Terminen zu verstehen : VI, 86. Vgl. auch 
en 
Testament: ist nach preuß. Recht eln Test. oder Kodlzill 
gültig, welches ein Landgerichtsfunktionär als Gerichtode- 
putirter aufgenommen hat? VII, 80. Ist es bel dem ge- 
richtl. Test. eines Analphabeten hinreichend, wenn nebst 
dem Hratokollsuher nur ein Zeuge dessen Handpzeichen 
bestätigt (Pr. R.) II. 257. Können nach bayr. Recht 
uncheliche Kinder mit Uebergehung der ehelichen Isschuu- 
ster des Testators als Erben eingesetzt werden? VII, 
Unehellche Geburt des eingesetzten Erben als E sachen 
anfechtungsgrund. VII, 30. VII, 304. Anerkenntniß un- 
Cültiger letztwilliger Dispositlonen. VII, 132. (I. 8.) An- 
erkennung eines nichtigen Testaments. X, 255. Ueber die 
Publikation wechselseitiger Testamente. VIa 289. VIII, 416. 
Wirksamkeit korrespektiver Teslamente. II. 197. VIII, 311. 
Thatbestand: von der Beweiskraft der Aussage des Be- 
schärigten oder Beleidigten über den Thatbestand eines Ver- 
brechens oder Vergehens. IV, 57, 145, 321. Vom Be- 
welse des Thatbestandes durch Geständniß. I, 414. Be- 
weis des Thatbestandes durch Aussagen der Mitschuldigen. 
X, 17. 
Todeserklärung. s. Verschollenhekt. 
Tovschlag: übeo“ die Anwendung des Art. 152, Th. I des 
Ste. X, 
Torf stechen: *“ des Leibrechters hiezu auf lekbfälli- 
gen Wiesen. V, 
Tradktion: be# u dem Stamm verkausten Bäumen. 
V, 155.c 
Trassat, Tratte, s. Wechsel. 
Trift, s. Weiderecht. 
Trunkenheit: über deren Beweis. II, 212. 
Uebergabe, s. Tradition. 
Umlagen: in wie fern können Kreis-, Distrikts= u. Ge-