
108 Untersuchung — Urkunden. 
werben wlll, empfangen hat. 117. 3) Auf den Trsdler. 
120. 4) Auf das Verhältniß der localio conductio ope- 
ris u. des Depositums. 134. 5) Auf wissentliche An- 
nahme eineß Indebltums. 136. II) Erforderniß der De- 
tention vor der Aneignung. 136. Anwendung hievon 
1) auf Veruntreuungen der Dienstboten u. Hausgenossen. 
137. 2) Auf den Fall, wo eine Uebertragung der De- 
tention nicht beabsichtigt war. 138. ul) Rechtswidrige 
Zuelgnung — desfallsige Handlungen und Absicht. 193. 
1) Vom wissentlichen Abläugnen der anuvertrauten 
Sache gegenüber dem zur Rückforderung Berechtigten. 194. 
2) Vom rechtswidrigen Gebrauch der anvertrauten Sache. 
195. Verbrauch der Sache, insonderheit Verwen- 
dung von fremdem Geld u. andern fungibeln Sachen. 
197. Absicht der Wiedererstattung. 200. Deren Beweis. 
201. 3) Von eigenmächtlger Verpfänvdung der auver- 
trauten Sache. 203. IV) Kann der Absicht des Er- 
satzes die Wirkung, vaß sie vie Unterschlagung vom An- 
fang an ausschließt, ganz im Allgemeinen u. ohne Be- 
schränkung auf eine besondere Gattung von anvertrauten 
Sachen beigelegt werden? 209. V) Hauptmomente bei der 
Unterschlagung, wornach entweder keine Unterschlagung 
vorhanden ist, oder deren Strafbarkeit aufgehoben wirv. 
214. VI) Von der thätigen Rene. 217. 
Untersuchung: deren Nichteinleitung ist kein Gegenstand 
einer Partheibeschwerde. I. 244. Können Funktlionäre 
eine strafrechtliche Untersuchung führen? VII, 31. Zur 
Lehre von der richteramtlichen Befugniß Untersuchungen zu 
führen, resp. desfallsige Inkompetenz des provisorischen 
Verwalters eines standesherrlichen Herrschaftsgerichts. VII. 
186. ecchtemitel im Laufe des Untersuchungsverfahrens. 
III, 88. 
Untersuchungskosten, s. Kriminalkosten. 
Unvorvenklichkeit: inneres Wesen derselben. VII, 344. 
Beweis der unvordenklichen Zeit. ib. 341. Deren Bewels 
nach bahr. R. V, 256. Unvordentlichkeit als Klaggrund. 
VII, 303. Kann der Klaggrum des Rechtserwerbs durch 
Vertrag mit dem der Unvordentlichkeit verbunden werden! 
X, 204. Umfang der unvordenklichen Verjährung. VII, 
339. Res merne sucultatis als Gegenstand derselben. 
III, 63. « 
Urkunden: Kompetenz zur Entscheidung der Frage, ob eine 
Urkunde voppelt auszufertigen sei. V, 12. Begriff alter 
Urkunden. III, 416. Vorzugsrechte der Archivalurkunden 
biusichtlich der Beweiskrast. VII, 264. Zur Hegel: scrip 
iura pro scribente non probat. IV, 394. Zur Regel: 
relerens sine relalo non proboat. 1V, 372. Vom Bewets-