
112 Verhandlungen — Verlahrung. 
eln Vergleich zu vollzlehen ist. VII, 411. Nr. 1, aub b. 
Elufluß des Vergleichs auf die Berufungssumme. VIII, 270. 
Verhandlungen, außergerlchtliche: kann hierauf eln rich- 
terliches Erkenntniß mit Wirksamkelt erlassen werden? 
V. 143. « 
Verhör, mündliches, s. Verfahren. 
Verjährung: diejenige Besitzhandlung, welche die Erhe- 
bung der Klage unmittelbar veranlaßt hat, kann den 
Schlußsteln der Verjährung nicht bilden. U, 403. Die 
nach bayr. Recht in Ansehung gekaufter Immobilien eln- 
tretende Verjährung von 5 resp. 10 Jahren findet gegen 
den Fiskus kelne Anwendung. VII. 105. Begriff von 
Odnungen, als unverjährbares Staatseigenthum. (B. R.) 
Illl, 282. Ersitzung der Servituten nach gem. Recht. 
Vl, 287. Von Erwerbung der Grundygerechtigkeiten durch 
Verjährung nach preuß. Recht. VIII, 331. Acgquisitive 
Verjährung des Kleinzehents nach bayr. Recht. X. 186. 
Versährung als Erwerbgrund von Mealgewerben. V, 5. 
Vom Titel der Verjährung bei Gewerbsbefugnissen. VIll, 
149. Unterschiep zulschen Acquisitiv= u: Immemorial- 
Verlährung in Ansehung der Gewerbörechte. II, 330. So- 
genannte Immemorialverjährung in Bezug auf reale Ge- 
werbsrechte. X, 65. Verjährung als Erlöschungsgrund 
der Nealgewerbe durch Nichtgebrauch. V, 187. Vom Be- 
weise der Verjährung. Ul., 147. Umfang der unvordenk- 
lichen Verjährung. VII, 330. Inneres Wesen derselben. 
ib. 344. Beweis der unvordenklichen Zeit. ib. 341 u. V, 
256. Ist Eidesdelation bei dem Beweise der unvordenkl. 
Verj. zuläßig? IV, 117. Erläuterung des Satzes, daß u. 
B. bei den res merac sacultatis nicht statt finde. III, 63. 
Unvordenklichkeit als Klaggrund. VII, 303. Kann der 
Klaggrund des Rechtserwerbs durch Vertrag mit dem der 
Unvordenklichkeit rerbunden werden? X, 204. Wirksam- 
kelt der Immemorlalverj. gegen den Lehuherrn. VII, 305. 
Fluden die Bestimmungen von Verjährung der Forderun- 
gen an den Staat im Finanzgesetz v. J. 1831 auf Er- 
satzansprüche wegen veruntreuter Depositen statt? V, 78. 
Kann elne Klage wegen Verjährung von Amtswegen ab- 
gewiesen werden? III, 132. Verjährung der Darlelhns- 
klage. V, 46. Verj. der Klage wegen Anspruchs aus 
serehelicher Schwängerung nach preuß. Recht. VIII, 177. 
Verlährung der Einreden. V, 318. Verjährung der Kauf- 
manns- u. Handwerker-Conti nach der bayr. Verordn. 
v. 6. Ang. 1798. IX, 368. Verjahrung in Merkantilsa- 
en. II. 250. Verjährung gerichtlich anerkannter Wech- 
sel. ib. V. des Näherrechts. VIII, 381. Ueber Verjährung 
der Amtsverbrechen u. Vergehen. 1. 255, 263.