
114 Vermuthung — Versuch. 
* vt schehenet S ögensausdeinanderset (Pr. 
V. 
d13 für die Handlohnsfreiheit vertheilter Ge- 
meindegründe- VIII, 368. Vgl. auch II, 365. Ueber das 
Verhältniß des preuß. Landr, zur bayr. GO. bezüglich 
der einen nothwendigen Eid begründenden Vermuthungen 
in Schwängerungssachen. IV, 38. Darf nach bayr. Recht 
in dergl. Sachen auf den Grund menschlicher Vermuthun- 
gen auf den Erfüllungseid erkannt werden? V. 93, „ 
auch Auswenvdungen. Kollation. Novation. 
Verschollene. 
Verordnungen: |über den gesetzl. Charakter der in allg. 
Verort enthaltenen Verfügungen der 
oberen u. obersten Staatsbehörden. VII, 53. Uleber die 
Befugniß des Richters, die Gesetzeskraft landeßherrlicher 
Veroronungen zu prüfen. V, 45, 151. Gesetz u. Verord- 
nung. IX, 
BV zung. 4 Re wer hat dieselben zu tragen, wenn 
ver Verkäufer die bei ihm bestellten Waaren an den Käu- 
fer versendet? VIII, 260. 
Perpfändung: Rechtsverhältniß bel einer Forderungsver- 
pfändung. X, 37. Verpfändungsbefugniß des Miteigen- 
thümers. vi, 270. 
Verschollene: die Vermuthung deren Todes tritt mit dem 
vollendeten 70 Jahre und nicht erst mit der Todeserklä- 
rung ein. I, 351. VII, 198. Von Erbschaften, welche 
Verschollenen anfallen. X, 236. Von der gemeinrechtli- 
chen cura absentis. I, 344. Ueber die Dauer der Kura- 
1 1 das Vermögen eines Verschollenen nach BMR. 
ttse u. Todeserklärung: llt. Mittheklung 
*1r Pfeiffers prakt. Ausführungen über diese Materle. 
343, 351. Den Patrimonialgerichten II. Kl. sleht in 
be #Miilali osst, keine Kompetenz zu. X, 218. 
Verschwender, s. Geständniß. Prootgalitätser- 
klärung. 
Versetzung: mussen sich geistliche Professoren der höhern 
belrawsalten dle. Versetzung auf eine Pfarrei gefallen las- 
sen! VII, 
Versio in 15. über die actio de in rem verso utilis. 
I, 133. Zur Lehre von der Bereicherung mit dem Scha- 
den eines Andern. ib. 
Versorgung, welche * Pensionsanspruch aufhebt, s. 
Penslon. 
Versteigerung: von Abfindung der Konkurrenten bei Ver- 
steigerungen. V, 276. s. auch Subhastation 
Versuch: Voraussetzungen eeine strafbaren Versuches. 1,212.