
Wechselmatrikel — Wlbderruf. 119 
Wechselmatrlkel: Beschwerden in Bezug auf deren Füh- 
rung gehören in das Gebiet der Ertrajudizlalappellation. 
X, 253. Note 1. 
Wechselprozeß: Belträge zum bayr. WP., betreffend 1) 
die Kompetenz; III. 118, Nr. 1. 2) Die Klage; ib. 
Nr. 2. 3) Die Insinnation der Ladung; Ill, 149, Nr. 3. 
4) Die Ladung zum Publikationstermin; III, 152, Nr. 5. 
5) Die Anmeldung u. Insinnation der Appellation; II, 
249, Nr. 8. III, 150, Nr. 4. 6) Die Restitution gegen 
Präjudizialtermine u. Kontumazialerkenntuisse. III, 152, 
Nr. 
r. 6. 
Wechselrecht: praktische Bemerkungen aus dem Wechsel- 
u. Merkantilrechte. II, 215, 247. 
Wechselsachen: Repvisionssumme in We. nach preuß, 
Recht. IV, 415. 
Wechselsensale: deren Wechselfählgkelt nach preuß. Recht. 
Weggerechtigkeiten, s. unter Servituten. 
Welderecht: über dessen Ausübung. VIII, 128, Nr. 5. 
Ersitzung des WR., welches einer Stiftung oder Famille 
ohne praedium dominans zusteht. VIII, 144, Nr. 6. Ist 
es für eine Beschränkung der Hut= u. Weide-Servitut zu 
halten, wenn der Eigentbümer des dienstbaren Grundstücke 
das Gras in der geschlossenen Zeit von seinem Vieh ab- 
welden läßt, weil er dasselbe wegen dürrer Jahreszeit 
durch Absensen nicht zu Heu machen kann? IV, 273. Das 
WR. ist auf die offene Zeit beschränkt. 1, 123. Bei Oe- 
dungen ist es auf keine Zeit beschränkt. 1, 318. Berech- 
nung der offenen Zeit. II. 397, Nr. 1. Muß ver Ser- 
viens den Winter über die Stoppeln steben lassen? II, 
308, Nr. 2. Minterwelde auf dem Klee. II, 399, Nr. 3. 
Die Trift darf nicht versäet werden. Il, 400, Nr. 4. Von 
Beschränkung des WR. in Wäldern. VI, 400. Forstkul= 
tur in Kollision mit dem Weiderecht. IX, 313. X, 221. 
Mithut des Eigenthnmers. VIII, 156. 
Werth: wie ist der gemeine Werth einer Sache auszu- 
mitteln ?7 IX, 17. Zur Lehre von der Werthsvergütung. 
VII, 96. Vgl. auch Zwangsabtretung. 
Widerklage: kann im gewöhnlichen Verfahren eine Wi- 
derklage erhoben werden, welche sich zum beschleunigten 
Verfahren im mündlichen Verhör eignen würde? VI, 19. 
Findet bel der provocutio ex lege Dillumari eine Wloer- 
klage statt. X, 93. 
Wiverruf: von der Urtheilsvollstreckung bei vessen Verwel- 
gerung. 1, 269. Widerruf eines Gestänrnisses in Civsl- 
streitsachen. III. 231, Nr. 4. Widerruf einer früher be-